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Altes Mass und Geld

In der geschichtlichen Abhandlung und auch in verschiedenen andern Beiträgen der vorliegenden Schrift ist von alten Maßen und Geldeinheiten die Rede. Über deren Bedeutung sollen die folgenden Angaben den Leser orientieren.

Hohlmasse für Getreide und Wein
Um zu zeigen, wie vielfältig und kompliziert die damaligen Verhältnisse waren, werden die Maßeinheiten von Zürich und Winterthur einander gegenübergestellt. Aber nicht nur von Gebiet zu Gebiet änderten die geltenden Maße; sie unterschieden sich zum Teil auch je nach Art des Meßgutes. So wurden, wie die folgenden Angaben zeigen, für rauhe Frucht (ungerelltes Korn, Haber) andere Meßgefäße verwendet als für glatte Frucht (gerelltes Korn, d. h. Kernen, ferner Obst und Hülsenfrüchte), ebenso andere für frisch gepressten, trüben Wein als für geläutertes Getränk.

Geld und Münzen
Im Geld- und Münzwesen der früheren Zeit herrschte große Mannigfaltigkeit, um nicht zu sagen ein Durcheinander. Städte, weltliche und geistliche Fürsten prägten ihre eigenen Münzen, die bei gleicher Benennung einen sehr unterschiedlichen Gehalt an Edelmetall besitzen konnten. Grundlage war eigentlich die Mark Silber, ein kleiner Barren im Gewicht von 234.87Gramm (halbes Pfund sog. «leichten Gewichtes»). Ihr Wert war in karolingischer Zeit noch bedeutend, sank aber bis ins 14. Jahrhundert bereits auf 4 Gulden. Nach der Schaffung des rheinischen Guldens durch die Kurfürsten im Jahre 1386 sowie nach vielen Tagsatzungen und Münzkonventionen galt für die Zürcher Währung ab 1487 das Verhältnis:

Pfund
Das Pfund war eine beliebte Rechnungseinheit; es wurde aber nicht als solches, sondern als «Achtbätzler» geprägt.

1 Pfund waren 8 Batzen zu 2 1/2 Schilling
1 Pfund waren 30 Kreuzzer zu 8 Haller

 

Franken
Nach der Revolution von 1798 begann man auch mit den (französischen) Franken zu rechnen.

 1 Franken zu 10 Batzen oder 100 Rappen  waren ca. 25 Schilling
 1 Gulden  waren ca. 1.60 Franken
 1 Pfund  waren ca. 80 Rappen

Als im Jahre 1852 auch im Kanton Zürich die eidgenössische Währung eingeführt wurde, wechselte man jedoch den Zürcher Gulden zum Kurse von CHF 2.33 um.
Es ist außerordentlich schwierig, die Kaufkraft und den Wert des Geldes früherer Zeiten mit heutigen Schweizerfranken zu vergleichen. Einerseits ist auch der Wert des Guldens bzw. Pfundes im Laufe der Jahrhunderte ständig gesunken, anderseits waren viele Artikel früher teils verhältnismäßig billig, teils teuer, wobei es auch an großen Preisschwankungen nicht fehlte. Für das 18. Jahrhundert mag etwa gelten:

  • 1 Taglohn eines Handwerksmeisters war ca. 24 - 26 Schilling
  • 1 Tageslohn eines Zimmer- oder Maurerknecht war ca. 16 Schilling

Dazu kam eine «Zehrung» von 1 bis 1 - 1 1/2 Maß Wein und bis 11/2 Pfund Brot.

  • 1 Pfund Weißbrot kostete 2 - 4 Schilling
  • 1 Pfund Schwarzbrot kostet 1 – 1 1/2 Schilling
  • Für ein einfaches Mittagessen in einem Gasthof um 1780 zahlte man ca. 14
    Schilling
  • Ein Paar Schuhe kostete ca. 3 - 4 Pfund
  • Wollte man im Jahre 1725 eine Kuh kaufen, zahlte man ca. 16 - 17 Gulden

Berechnung von Einkünften in «Stuck»
Besoldungen und Grundrenten wurden oft summarisch in «Stuck» angegeben, was als sehr ungenau zu betrachten ist, weil man deren Wert nicht überall gleich ansetzte. Als Stuck konnte gelten:

1 Mütt Kernen entsprach ca. 1 Eimer Wein
1 Mütt oder 1 Malter Haber entsprach ca. 1 Pfund Haller
1 1/2 Mütt Roggen entsprach ca. 1 Gulden


Quelle: Opfikon Glattbrugg Oberhausen - Einst und jetzt 1969
 

Tabelle Berechnung von Einkünften in Stuck