Bestätigung Sozialhilfebezug
Personen, welche beispielsweise ihre Niederlassungsbewilligung verlängern lassen, müssen bei der aktuellen oder bisherigen Wohngemeinde eine Bestätigung einholen, dass sie bisher keine Sozialhilfe bezogen haben. Die Bestätigung können Sie gegen Vorlage eines Ausweises persönlich am Schalter oder per Online-Dienst beantragen.
Gebühr: CHF 30
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Soziales Intake / Dienste / Anmeldung Sozialhilfe | 044 829 82 62 | sozialberatung@opfikon.ch |
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Soziales | 044 829 82 62 | sozialberatung@opfikon.ch |
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Sozialhilfe |