Sozialhilfe
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Bestätigung Sozialhilfebezug
Personen, welche beispielsweise ihre Niederlassungsbewilligung verlängern lassen, müssen bei der aktuellen oder bisherigen Wohngemeinde eine Bestätigung einholen, dass sie bisher keine Sozialhilfe bezogen haben. Die Bestätigung können Sie gegen Vorlage eines Ausweises persönlich am Schalter oder per Online-Dienst beantragen.
Gebühr: CHF 30
Sozialhilfe - Beratung zur persönlichen und wirtschaftlichen Hilfe
Die Zahl der Menschen, die in Not geraten und auf Sozialhilfe angewiesen sind, ist gross. Notlagen haben viele Ursachen: Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Behinderung Beeinträchtigung, familiäre Verpflichtungen, persönliche Krisen oder Suchtprobleme, fehlendes oder zu niedriges Einkommen. Menschen in finanziellen und persönlichen Notlagen haben das Recht, sich an die Sozialberatung ihrer Gemeinde zu wenden.
Was ist wirtschaftliche Hilfe?
Menschen welche sich konkret und aktuell in einer finanziellen und/oder persönlichen Notlage befinden, soll im Rahmen der monetären Ausrichtung von Sozialhilfe und/oder mit der persönlichen Hilfe individuelle Unterstützung gewährt werden. Sichergestellt wird das soziale Existenzminimum, das heisst der Lebensunterhalt (Grundbedarf), die Wohnkosten (gemäss Mietzinslimiten) und die medizinische Grundversorgung. Schulden werden durch die Sozialhilfe nicht übernommen.
Im Zentrum der Begleitung und Unterstützung von Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger steht das Prinzip der Leistung und Gegenleistung. Das Gegenleistungsprinzip bindet die Leistungen der Sozialhilfe an die Mitwirkung der Hilfesuchenden.
Was ist persönliche Hilfe?
Persönliche Hilfe umfasst eine auf die individuelle Lebenslage zugeschnittene Beratung und Begleitung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialberatung erbringen diese Dienstleistung oder vermitteln in spezifische Angebote. Persönliche Hilfe ist freiwillig und unentgeltlich.
Weitere Informationen und die ganze Broschüre "In Not geraten?" finden Sie hier.
Sozialhilfe einfach erklärt
Grundlagen der Sozialhilfe
Rechte beim Sozialhilfebezug
Pflichten in der Sozialhilfe
Zugehörige Objekte
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