Parkbewilligungen können von Anwohnenden, ansässigem Gewerbe, externem Gewerbe und Besuchern gelöst werden. Die Bewilligungen berechtigen, für einen bestimmten Zeitraum unbeschränkt in der Blauen Zone zu parkieren. Die Anwohnenden erhalten Parkbewilligungen für ihre Wohnzone. Ansässiges Gewerbe, externes Gewerbe sowie Besucher können eine Parkbewilligung für das ganze Stadtgebiet beziehen.
Parkbewilligungen erhalten Sie online über die Homepage von Parkingpay oder am Schalter der Stadtpolizei, im Stadthaus, 2. Stock. Anleitungen zum Lösen der jeweiligen Bewilligungen finden Sie untenstehend. Wenn Sie die Parkbewilligung am Schalter im Stadthaus lösen, nehmen Sie bitte den Fahrzeugausweis und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mit. Weitere Informationen entnehmen Sie dem untenstehenden Flyer „Parkieren in Opfikon“.
Welches sind die Blauen Zonen?
8152-1 (Rohr / Platten / Müllacker)
8152-2 (Im Dreispitz)
8152-3 (Frohbühl / Industriestrasse)
8152-4 (Talacker)
8152-5 (Fallwiesen / Böschwiesen / Oberhausen)
8152-6 (Rietgraben / Opfikon / Bubenholz)
Ihre Wohnzone finden Sie im untenstehenden Strassenverzeichnis.
Parkbewilligungen für Ersatzfahrzeuge
Bewilligungsinhabende von Parkbewilligungen, deren Fahrzeug sich in einer Reparatur oder im Service befindet, erhalten für das Ersatzfahrzeug kostenlos eine Ausnahmebewilligung. Diese kann am Schalter der Stadtpolizei, im Stadthaus, 2. Stock bezogen werden. Dazu werden das alte sowie das neue Kennzeichen inkl. Zeitraum, in welchem das Ersatzfahrzeug genutzt wird, benötigt.