Kopfzeile

Inhalt

Parkieren

Kontakt

Stadtpolizei
Oberhauserstrasse 25
8152 Glattbrugg
Tel. 044 829 83 00
stadtpolizei@opfikon.ch

Ausnahmebewilligung / Zufahrtsbewilligung

Zufahrtsbewilligungen werden Personen / Firmen erteilt, die einen zwingenden Grund für das Befahren einer mit einem allgemeinen Fahrverbot signalisierten Strasse nachweisen können. Ihr G…

Zufahrtsbewilligungen werden Personen / Firmen erteilt, die einen zwingenden Grund für das Befahren einer mit einem allgemeinen Fahrverbot signalisierten Strasse nachweisen können. Ihr Gesuch können Sie persönlich am Schalter, telefonisch oder per E-Mail beantragen.

Zufahrtsbewilligungen können für folgende Strassen beantragt werden:

  • Boulevard Lilienthal
  • Opfikerpark via Rietwiesen-Parkplatz (Betonrampe)

Zuständige Instanz: Stadtpolizei Opfikon
E-Mail an: parkplatz@opfikon.ch

  • Waldhütte Häuligrueb

Zuständige Instanz: Holzkorporation Opfikon
Kontaktperson: Wigger
Tel. 079 304 80 63

Bike & Rail

Ein mit einem elektronischen Eintrittssystem und Videoüberwachung ausgestattetes Veloparkhaus beim Bahnhof Glattbrugg steht der Allgemeinheit zur Verfügung. Der Zutritt erfolgt über eine…

Ein mit einem elektronischen Eintrittssystem und Videoüberwachung ausgestattetes Veloparkhaus beim Bahnhof Glattbrugg steht der Allgemeinheit zur Verfügung. Der Zutritt erfolgt über einen Schlüssel-Chip, welcher gegen ein Depot von CHF 50 bei der Liegenschaftenverwaltung persönlich am Schalter bezogen werden kann.

Bike & Rail

Parkbewilligung / Parkplatzbewirtschaftung

Parkbewilligungen können von Anwohnenden, ansässigem Gewerbe, externem Gewerbe und Besuchern gelöst werden. Die Bewilligungen berechtigen, für einen bestimmten Zeitraum unbeschränkt in d…

Parkbewilligungen können von Anwohnenden, ansässigem Gewerbe, externem Gewerbe und Besuchern gelöst werden. Die Bewilligungen berechtigen, für einen bestimmten Zeitraum unbeschränkt in der Blauen Zone zu parkieren. Die Anwohnenden erhalten Parkbewilligungen für ihre Wohnzone. Ansässiges Gewerbe, externes Gewerbe sowie Besucher können eine Parkbewilligung für das ganze Stadtgebiet beziehen.

Parkbewilligungen erhalten Sie online über die Homepage von Parkingpay oder am Schalter der Stadtpolizei, im Stadthaus, 2. Stock. Anleitungen zum Lösen der jeweiligen Bewilligungen finden Sie untenstehend. Wenn Sie die Parkbewilligung am Schalter im Stadthaus lösen, nehmen Sie bitte den Fahrzeugausweis und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mit. Weitere Informationen entnehmen Sie dem untenstehenden Flyer „Parkieren in Opfikon“.

Welches sind die Blauen Zonen?
8152-1 (Rohr / Platten / Müllacker)
8152-2 (Im Dreispitz)
8152-3 (Frohbühl / Industriestrasse)
8152-4 (Talacker)
8152-5 (Fallwiesen / Böschwiesen / Oberhausen)
8152-6 (Rietgraben / Opfikon / Bubenholz)

Ihre Wohnzone finden Sie im untenstehenden Strassenverzeichnis.

Parkbewilligungen für Ersatzfahrzeuge
Bewilligungsinhabende von Parkbewilligungen, deren Fahrzeug sich in einer Reparatur oder im Service befindet, erhalten für das Ersatzfahrzeug kostenlos eine Ausnahmebewilligung. Diese kann am Schalter der Stadtpolizei, im Stadthaus, 2. Stock bezogen werden. Dazu werden das alte sowie das neue Kennzeichen inkl. Zeitraum, in welchem das Ersatzfahrzeug genutzt wird, benötigt.

Zugehörige Objekte