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Anmeldung / Zuzug

Sind Sie neu in unsere Gemeinde gezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen in Opfikon. Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) ist ein Zuzug den Einwohnerdiensten innerhalb von 14 Tagen nach erfolgtem Umzug zu melden. Der Zuzug kann persönlich am Schalter oder per eUmzugCH gemeldet werden. Bei Vertretung durch eine Drittperson ist eine Vollmacht erforderlich.

Bei persönlicher Vorsprache bitten wir Sie, sich zuerst in der Wegzugsgemeinde abzumelden. Die Anmeldung aus dem Ausland kann nur persönlich am Schalter erfolgen. Wir bitten Sie, bei Anmeldungen mindestens 30 Minuten vor Stadthaus-Schliessung zu erscheinen.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen bzw. einzureichen:

Schweizerische Staatsangehörige:

  • amtlicher Ausweis (IDK oder Pass)
  • Krankenkassennachweis gemäss KVG
  • Wohnungsausweis bzw. Mietvertrag resp. Drittmeldepflicht des Vermieters bzw. Eigentümers
  • bei Untervermietung Einverständnis von Hauptmieter und Verwaltung bzw. Eigentümer
  • Zivilstandsnachweis (Eheschein, Familienausweis, Scheidungsurteil, Geburtsurkunde mit den Namen der Eltern etc.)
  • Geburtsurkunde für minderjährige Kinder
  • Sorgerechtsnachweis für minderjährige Kinder mit nicht verheirateten Eltern

Gebühr: CHF 40 pro erwachsene Person

Ausländische Staatsangehörige:

  • Pass (bei EU/EFTA-Staatsangehörigen genügt die Identitätskarte)
  • Ausländerausweis oder Zusicherung, Ermächtigung zur Visumserteilung des Migrationsamtes
  • Krankenkassennachweis gemäss KVG
  • Wohnungsausweis bzw. Mietvertrag resp. Drittmeldepflicht des Vermieters bzw. Eigentümers
  • bei Untervermietung Einverständnis von Hauptmieter und Verwaltung bzw. Eigentümer
  • Arbeitsvertrag bei Einreise in die Schweiz und Kantonswechsel mit Bewilligung L und B
  • Zivilstandsnachweis (Eheschein, Familienausweis, Scheidungsurteil)
  • Geburtsurkunde für minderjährige Kinder
  • Sorgerechtsnachweis für minderjährige Kinder mit nicht verheirateten Eltern
  • Geburtsurkunde / Familienausweis mit ersichtlichem Namen der Eltern

Gebühr: CHF 40 pro erwachsene Person zuzüglich ausländerrechtliche Gebühren

Wochenaufenthalter: Siehe Einwohnerdienste: Anmeldung / Zuzug Wochenaufenthalt

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von CHF 100 zur Folge haben kann.

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