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Ausnahmebewilligung / Zufahrtsbewilligung

Zufahrtsbewilligungen werden Personen / Firmen erteilt, die einen zwingenden Grund für das Befahren einer mit einem allgemeinen Fahrverbot signalisierten Strasse nachweisen können. Ihr Gesuch können Sie persönlich am Schalter, telefonisch oder per E-Mail beantragen.

Zufahrtsbewilligungen können für folgende Strassen beantragt werden:

  • Boulevard Lilienthal
  • Opfikerpark via Rietwiesen-Parkplatz (Betonrampe)

Zuständige Instanz: Stadtpolizei Opfikon
E-Mail an: parkplatz@opfikon.ch

  • Waldhütte Häuligrueb

Zuständige Instanz: Holzkorporation Opfikon
Kontaktperson: Wigger
Tel. 079 304 80 63

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