Werbung
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Formulare zur Werbung in der Stadt Opfikon.
Bewilligung Reklame (Banner / Blachen)
Zur Bekanntmachung von kulturellen oder kommerziellen Veranstaltungen können an mehreren Orten in der Stadt Opfikon Werbeflächen gemietet werden. Die Standorte entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Merkblatt Werbebanner und Reklame auf öffentlichem Grund. Um eine Bewilligung zu erhalten, treten Sie mindestens 4 Wochen vorher persönlich am Schalter, telefonisch oder per Online-Dienst mit uns in Verbindung.
Standorte, für welche der Kanton Zürich die Bewilligungsinstanz ist, müssen separat bewilligt werden. Das Gesuch richten Sie bitte an die Baudirektion Kanton Zürich.
Bewilligung Weltplakatständer
Zur Bekanntmachung von Veranstaltungen in Opfikon können an mehreren Orten in der Stadt Opfikon Weltplakatständer genutzt werden. Es können max. 12 Weltplakate bewilligt werden. Die Weltplakate werden maximal 2 Wochen ausgehängt.
Für folgende Anlässe werden Weltplakate berücksichtigt:
- Anlässe, welche im Interesse der Stadt Opfikon durchgeführt werden
- Anlässe, welche von ortsansässigen Vereinen durchgeführt werden
- Anlässe, welche in Opfikon stattfinden
Für den Aushang der Weltplakate ist eine Bewilligung notwendig. Die Bewilligungsinstanz bezeichnet die Plakatstandorte und genehmigt je nach Situation die Anzahl Plakate. Um eine Bewilligung zu erhalten, treten Sie mindestens 4 Wochen vorher persönlich am Schalter, telefonisch oder per Online-Dienst mit uns in Verbindung.
Kulturversand
In Opfikon finden jedes Jahr zahlreiche Kulturanlässe wie beispielsweise die Bundesfeier, der Chlausmärt, das Open-Air-Kino und das Jazz am See statt. Regelmässig werden Flyer an die Abonnentinnen und Abonnenten des Kulturversandes verschickt, um auf die jeweiligen Anlässe aufmerksam zu machen.
Möchten Sie den elektronischen Kulturversand abonnieren? Das E-Mail-Abo kann per Online-Dienst abgeschlossen werden.
Möchten Sie Ihren Anlass mit dem Kulturversand bewerben? Dann senden Sie uns Ihren Flyer in A5 und/oder im PDF-Format spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Kulturversand an folgende Adresse: Stadtkanzlei Opfikon, Oberhauserstrasse 25, 8152 Glattbrugg / stadtkanzlei@opfikon.ch
An folgenden Daten findet im Jahr 2024/2025 ein Kulturversand statt:
6. November 2024
12. Dezember 2024
8. Januar 2025
28. Februar 2025
4. Juni 2025
11. Juli 2025
30. Juli 2025
27. August 2025
12. November 2025
Wichtig: Mit dem Kulturversand werden nur kulturelle Anlässe und Veranstaltungen innerhalb der Stadt Opfikon ohne kommerziellen Hintergrund verschickt. Die Stadtkanzlei entscheidet jeweils, ob ein Flyer zugelassen wird oder nicht.
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Download |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gewerbepolizei | 044 829 83 00 | gewerbepolizei@opfikon.ch |
Stadtkanzlei | 044 829 82 23 | stadtkanzlei@opfikon.ch |