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Hund

Hundeabgabe / Hundekontrolle

Die Einführung des neuen Hundegesetzes/-Verordnung wird aufgrund Einsprachen nicht per 1. Juni 2022 in Kraft treten, sondern auf unbestimmte Zeit verschoben. Bis dahin bleibt das jetz…

Die Einführung des neuen Hundegesetzes/-Verordnung wird aufgrund Einsprachen nicht per 1. Juni 2022 in Kraft treten, sondern auf unbestimmte Zeit verschoben.

Bis dahin bleibt das jetzige Hundegesetz/-Verordnung in Kraft.

Die Ausbildung für grosse oder massige Hunde und für Hunde mit nicht nachweislich zwei kleinwüchsigen Elternteilen bleibt bis auf Weiteres obligatorisch. Bereits verfügte Kurse behalten Ihre Gültigkeit und Fristen. 


Allgemeines
Jeder Hund muss mit einem Chip versehen werden. Diese Kennzeichnung wird von den Tierärzten vorgenommen, nachdem der Hund bei der Gemeinde angemeldet worden ist.

An- / Abmeldung / Mutation
Hundehalterinnen und Hundehalter müssen ihre Hunde innerhalb von 10 Tagen bei der Stadtverwaltung/Allgemeine Dienste an- bzw. abmelden (Tel. 044 829 83 00, hundeabgabe@opfikon.ch oder per Online-Dienst).

Zur Anmeldung benötigen Sie das Impfbüchlein oder den Hundepass mit aktuellen Angaben zu Besitzer und Hund. Bei einer online-Anmeldung sind die erwähnten Dokumente per E-Mail im pdf-Format einzureichen an: hundeabgabe@opfikon.ch.

Allfällige Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Abgabe, Tod oder Ausfuhr des Hundes ins Ausland) sind innert 10 Tagen der Stadtverwaltung mitzuteilen.

Abgabe, Tod oder Ausfuhr des Hundes ins Ausland sind auch der AMICUS direkt zu melden: www.amicus.ch, info@amicus.ch oder Tel. 0848 777 100

Gebühren (gem. Art. 23 Gebührentarif Bevölkerungsdienste)

  • Abgabe pro Hund / Jahr, inkl. Kantonsbeitrag, CHF 180
  • Für ordentliche Anmeldung (Einschreibegebühr), CHF 20
  • Für verspätete An-/Ab-Meldung, CHF 40
  • Mutation der Daten in der AMICUS-Datenbank, nach Aufwand max. CHF 150
  • 1. Verfügung, Bearbeitungsgebühr, CHF 50
  • 2. Verfügung, Bearbeitungsgebühr, CHF 100
  • Rückerstattung bei Verlust/Weitergabe des Hundes vor dem 30. Juni, ½ Abgabe
  • Hunde, die nach dem 30. Juni drei Monate alt oder erst dann erworben werden, ½ Abgabe

Vorbehalten bleiben Ahndungen gemäss Strafbestimmungen des Hundegesetzes.

Die Hundeabgabe-Rechnungen werden von der Stadtverwaltung Opfikon jährlich Ende Februar versandt und sind bis Ende März zahlbar.

Jeder Hundehalter muss über eine Haftpflichtversicherung von mindestens 1 Mio. CHF verfügen.

Die Ausbildung für grosse oder massige Hunde bleibt obligatorisch.

Sie möchten einen Hund aus dem Ausland importieren? Weitere Informationen finden Sie hier

Problem: Hundekot auf Wiesen und Äckern

Die Weiden und Wiesen auf dem Opfiker Plateau dienen als Futter für Rinder, Alpakas und Pferde. Die Verunreinigung des Futters mit Hundekot gefährdet die Gesundheit dieser Tiere - insbe…

Die Weiden und Wiesen auf dem Opfiker Plateau dienen als Futter für Rinder, Alpakas und Pferde.
Die Verunreinigung des Futters mit Hundekot gefährdet die Gesundheit dieser Tiere - insbesondere die Föten tragender Kühe.

Hundekot kann Eier des einzelligen Parasiten Neospora caninum, Erreger der Krankheit Neosporose enthalten. Neospora caninum befällt im Laufe seiner Entwicklung verschiedene Tierarten, die ihm als Wirte dienen.
Zwischenwirte können neben Hunden auch Rinder, seltener andere Wiederkäuer, Pferde und weitere Tierarten wie z.B. Nager sein. Der Mensch ist kein Zwischenwirt. Für den Menschen ist der Erreger der Neosporose ungefährlich.
Nachgewiesene Endwirte des Erregers sind vor allem Hunde und andere Fleischfresser wie der Kojote. Bei Füchsen ist die Neosporose bisher noch nie nachgewiesen worden.

Es gibt drei Möglichkeiten, wie sich Endwirte wie z.B. Hunde mit Neospora canina infizieren können:

  1. Zugang zu landwirtschaftlichen Betrieben und Weiden: Fressen von Nachgeburt, Todgeburt oder Plazenta einer mit Neospora canina infizierten Kuh
  2. Fressen von infizierten Zwischenwirten (z.B. tote Nagetiere)
  3. Infiziertes Rohfleisch als Futter

Die Endwirte scheiden nach einer Infektion mit Neospora caninum Parasiteneier mit dem Kot aus. Nach einer Neu-Infektion scheidet der Endwirt bis zu drei Wochen lang Parasiteneier mit dem Kot aus. Die Parasiteneier sind sehr widerstandsfähig und können auf Weiden monatelang infektiös bleiben. Ist eine Hündin mit Neosporose infiziert kann sie den Erreger über die Plazenta oder die Muttermilch auf ihre Welpen übertragen.

Nimmt ein Rind Parasiteneier mit dem Futter oder Wasser auf, ist es ein Leben lang infiziert. Wenn infizierte Kühe erfolgreich kalben, ist auch das Kalb infiziert und kann den Erreger wiederum auf seine Nachkommen weitergeben.

Symptome der Erkrankung Neosporose werden vor allem bei jungen Hunden oder bei tragenden Kühen beobachtet.

  • Bei jungen Hunden sind eine fortschreitende Lähmung der Hinterbeine, Koordinationsstörungen, Zittern, Fieber, erschwerte Atmung und Durchfall typisch.
  • Bei tragenden Kühen führt die Infektion mit Neospora caninum zu Aborten (Fehlgeburten) oder bei Kälbern zu nachgeburtlichen Schäden wie Lähmungen oder Koordinationsstörungen.

Bei allen anderen Tieren löst eine Infektion mit Neospora caninum jedoch keine Symptome aus. Auch infizierten erwachsenen Hunden und Rindern ist in den meisten Fällen nicht anzusehen, dass sie mit Neospora caninum infiziert sind.

Bisher ist kein Medikament bekannt, das eine Neosporose wirksam bekämpfen kann.

Folgendes können Sie tun, damit sowohl Ihr Hund als auch die Opfiker Rinder gesund bleiben:

  • Halten Sie Ihren Hund von Rindern und Rinderställen fern, so dass er keine Gelegenheit hat, unbeobachtet Nachgeburten, Todgeburten oder Plazentareste infizierter Kühe zu fressen.
  • Halten Sie Ihren Hund während der Vegetationszeit fern von landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Äckern.
  • Nehmen Sie den Hundekot konsequent auf. In Opfikon gilt die Hundekot-Aufnahmepflicht!

Weiterführende Informationen über die meldepflichtige Krankheit Neosporose finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit- und Veterinärwesen.

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