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Bewilligungen und Informationen für Firmen

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Baurecht
Oberhauserstrasse 27
8152 Glattbrugg
Tel. 044 829 82 80
baurecht@opfikon.ch

Feuerpolizei

Die Stadt Opfikon überträgt die Ausführung der feuerpolizeilichen Aufgaben gemäss den eidgenössischen und kantonalen Gesetzen und Verordnungen seit Oktober 2023 an folgenden Vertragspart…

Die Stadt Opfikon überträgt die Ausführung der feuerpolizeilichen Aufgaben gemäss den eidgenössischen und kantonalen Gesetzen und Verordnungen seit Oktober 2023 an folgenden Vertragspartner:

Gossweiler Ingenieure AG
Lindenstrasse 23
8302 Kloten

Ansprechperson:
Reto Tschümperlin
Telefon 044 815 51 54
si-opfikon@gossweiler.com 

Die Gossweiler Ingenieure AG nimmt dabei folgende Aufgaben wahr:

Bewilligungsphase

  • Prüfung Baugesuche bezüglich Brandschutz, Erarbeitung feuerpolizeilicher Auflagen
  • Feuerpolizeirechtliche Beratungen von Bauherren, Projektverfassern und Gebäudeeigentümern bzw. Betriebsinhabern
  • Lagerung brennbarer Flüssigkeiten und Gase sowie Sprengstoff und Munition
  • Lagerung und Verkauf von Feuerwerken

Kontrollphase

  • Feuerpolizeiliche Zwischen- und Schlusskontrollen bei Neu- und Umbauten
  • Periodische feuerpolizeiliche Kontrollen von bestehenden Bauten und Anlagen
  • Kontrollen von Fall zu Fall (Stichprobenkontrollen)
  • Festanlässe

Betreffend feuerpolizeilicher Belange bitten wir Sie, sich frühzeitig mit oben genannter Fachperson in Verbindung zu setzen.

Gewerbekehricht

Kehricht- und Sperrgut aus Betrieben mit weniger als 250 Vollzeitstellen können der von der Gemeinde organisierten Abfuhr übergeben werden. Es werden nur gechipte Container geleert. G…

Kehricht- und Sperrgut aus Betrieben mit weniger als 250 Vollzeitstellen können der von der Gemeinde organisierten Abfuhr übergeben werden. Es werden nur gechipte Container geleert.

Gewerbekehrichtabfuhr: Dienstag und Freitag
Separate Kartonabfuhr: Donnerstags - Anmeldung beim Abfuhrunternehmen (kostenpflichtig)

Hauptsammelstelle im Rohr  / Nebensammelstellen
Das Gewerbe kann die Hauptsammelstelle sowie die Nebensammelstellen für die Entsorgung kleinerer Mengen von separat gesammelten Abfällen mitbenutzen. Für grössere Mengen und Spezialabfälle werden Gebühren erhoben.

Konzession Imbissstand Glattpark

Im Stadtteil Glattpark erlaubt die Stadt, einen mobilen Imbissstand zu betreiben. An definierten Standorten (Spielanlage, Spelterini-Platz, De Acosta-Platz, Sirius-Platz) kann tagsüber f…

Im Stadtteil Glattpark erlaubt die Stadt, einen mobilen Imbissstand zu betreiben. An definierten Standorten (Spielanlage, Spelterini-Platz, De Acosta-Platz, Sirius-Platz) kann tagsüber für die Besucher des Opfikerparks Verpflegung angeboten werden.

Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Grundes ist jedoch eine Konzession notwendig.

Die Konzession kann bei der Gewerbepolizei für einzelne Wochentage oder für die ganze Woche beantragt werden. Ausführliche Informationen finden können dem Dokument "Richtlinien Imbissstände Glattpark" entnommen werden.

Wenn Sie sich um eine Konzession bewerben möchten, senden Sie uns folgende Unterlagen ein:

  • Motivationsschreiben
  • Imbissstandkonzept
  • Visualisierung Stand / Aussenraum
  • Angebotsbeschrieb

Lebensmittelkontrolle

Wer einen neuen Betrieb eröffnet, muss diesen beim Kantonalen Labor des Kantons Zürich registrieren lassen. Ausserdem ist es empfehlenswert die Stadt Opfikon, Bereich Bewilligungen, vor …

Wer einen neuen Betrieb eröffnet, muss diesen beim Kantonalen Labor des Kantons Zürich registrieren lassen. Ausserdem ist es empfehlenswert die Stadt Opfikon, Bereich Bewilligungen, vor Eröffnung zu kontaktieren. Seit Januar 2020 wird die Lebensmittelkontrolle kantonal organisiert. Zuständig ist das Kantonale Labor Zürich (KLZH).

Um den Umgang mit Lebensmittel zu melden, verwenden Sie bitte das Meldeformular für Lebensmittelbetriebe aus dem Online-Dienst.

Ebenfalls abzuklären ist, ob der Betrieb ein Patent nach Gastgewerbegesetz benötigt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter gewerbepolizei@opfikon.ch gerne zur Verfügung.

Patent Gastgewerbe und Handel mit Alkohol

Wer die Führung einer Gastwirtschaft wahrnimmt oder wer den Handel mit alkoholhaltigen Getränken im Klein- und Mittelverkauf betreibt, benötigt ein Patent, welches auf die für die Betrie…

Wer die Führung einer Gastwirtschaft wahrnimmt oder wer den Handel mit alkoholhaltigen Getränken im Klein- und Mittelverkauf betreibt, benötigt ein Patent, welches auf die für die Betriebsführung verantwortliche Person lautet und nicht übertragen werden kann.

Um eine Bewilligung zu erhalten, treten Sie mindestens 4 Wochen vorher telefonisch oder per Online-Dienst mit uns in Verbindung.

Wenn Sie nicht mehr die betriebsverantwortliche Person eines Betriebes sind, müssen Sie den Rückzug Ihres Patentes einreichen.

Reklamegesuch (Reklameanlagen)

Das Anbringen und Ändern von Reklamen bedarf grundsätzlich einer Bewilligung. Reklameanlagen sind leuchtende, angestrahlte oder unbeleuchtete Schriften, Kästen, Tafeln, Schilder, Stelen,…

Das Anbringen und Ändern von Reklamen bedarf grundsätzlich einer Bewilligung. Reklameanlagen sind leuchtende, angestrahlte oder unbeleuchtete Schriften, Kästen, Tafeln, Schilder, Stelen, Baureklamen usw. Sie dienen in der Regel der Aussenwerbung und werden in räumlichen Bezug zu einer Geschäftslokalität oder eines Verkaufsladens am Gebäude montiert oder auf privatem Grund aufgestellt.

Die Elemente der Aussenwerbung bilden eine sich ständig verändernde Schicht von Schriften und Zeichen über die gebauten Strukturen. Reklameanlagen stehen gestalterisch und in der Wahrnehmung in direktem Zusammenhang mit der Architektur, die oft als Träger und Hintergrund dient.

Bitte beachten Sie vor der Eingabe eines Reklamegesuches allfällige Gestaltungskonzepte Ihres Gebäudes oder die entsprechenden Leitbilder der Stadt Opfikon (Schaffhauserstrasse).

Sonntagsverkauf / Arbeiten am Sonntag

Detailhandel (Sonntagsverkauf) Gemäss dem kantonalen Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz (822.4) sind die Läden der Detailhandelsbetriebe an öffentlichen Ruhetagen und hohen Feiertagen ge…

Detailhandel (Sonntagsverkauf)
Gemäss dem kantonalen Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz (822.4) sind die Läden der Detailhandelsbetriebe an öffentlichen Ruhetagen und hohen Feiertagen geschlossen zu halten. An höchstens vier öffentlichen Ruhetagen im Jahr wird den Läden das Offenhalten durch die Gemeinde bewilligt. Die von den Gemeinden bewilligten Sonntage sind auf der Homepage vom Amt für Wirtschaft (AWI) aufgelistet.

Eine Ausnahme bildet die Bewilligung von maximal zwei Auto-, Motorrad bzw. Fahrradausstellungen pro Jahr und Betrieb an Stelle von einem bzw. zwei nach Art.19 Abs. 6 ArG bezeichnete Sonn- oder Feiertagen. Das Offenhalten wird von der Gemeinde und das Beschäftigen des Personals vom Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) bewilligt.

Weiteres Gewerbe
Wer Personal vorübergehend am Sonntag beschäftigen muss, kann ein Gesuch beim Amt für Wirtschaft (AWI) stellen.

Öffentliche Ruhetage
Sonntage, Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrtstag, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachtstag und Stephanstag (26. Dezember)

Hohe Feiertage
Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Bettag und Weihnachtstag.

Unternehmenssteuer

Alle Informationen zur Unternehmenssteuer sowie weitere für Unternehmen interessante steuerliche Informationen finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes Zürich. …

Alle Informationen zur Unternehmenssteuer sowie weitere für Unternehmen interessante steuerliche Informationen finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes Zürich.

Verlängerung der Schliessungsstunde

Gastwirtschaften dürfen zwischen 24 Uhr und 5 Uhr nicht geöffnet sein. Um eine Verlängerung der Schliessungsstunde zu erhalten, muss eine Bewilligung beantragt werden. Wer seine Gastwirt…

Gastwirtschaften dürfen zwischen 24 Uhr und 5 Uhr nicht geöffnet sein. Um eine Verlängerung der Schliessungsstunde zu erhalten, muss eine Bewilligung beantragt werden. Wer seine Gastwirtschaft länger als 24 Uhr geöffnet haben möchte, kann um eine befristete oder eine dauerhafte Bewilligung bitten. Um eine Bewilligung zu erhalten, treten Sie mindestens 4 Wochen vorher persönlich am Schalter, telefonisch oder per Online-Dienst mit uns in Verbindung.

Zugehörige Objekte