Natur
Kontakt
Bienen, Wespen, Hummeln, Hornissen
In Ihrer nahen Umgebung haben sich Bienen, Wespen, Hummeln oder Hornissen eingenistet? So gehen Sie vor:
Bienen
Bienenschwärme sollen innert nützlicher Frist von Fachleuten eingefangen und an die Imker weiter gegeben werden. Wenden Sie sich bitte an:
Schutz & Rettung Zürich
Einsatzleitzentrale
Tel. 118
oder an:
Imker:
Peter Schenk
Glärnischstrasse 24a
8152 Opfikon
Tel. 044 810 31 03
Natel 079 416 92 08
Hornissen
Im Jahr 2023 wurden im Kanton Zürich (in Lufingen, Zürich-Höngg und Urdorf) drei Nester der Asiatischen Hornisse gefunden und von Spezialisten entfernt.
Die Asiatische Hornisse bedroht Bienenvölker und einheimische Insekten und ist meldepflichtig, damit ihre weitere Ausbreitung rechtzeitig eingedämmt werden kann. Wenn Sie eine Hornisse beobachten, fangen oder töten Sie das Insekt bitte nicht. Die Europäische Hornisse ist ein wichtiger und friedfertiger Nützling im Garten, und ihr Vorkommen ist bereits bedroht.
Melden Sie einen Verdacht auf Asiatische Hornissen mit Foto via www.asiatischehornisse.ch.
Wespen, Hummel und Hornissen werden kostenpflichtig umgesiedelt. Wenden Sie sich bitte an:
David Hablützel
Hauptstrasse 7, 8252 Schlatt
Tel. 079 346 45 43
oder an:
Ronner AG
Schädlingsbekämpfung
Geerenstrasse 1, 8304 Wallisellen
Tel. 044 839 70 30
oder
Schädlingsbekämpfung, Insektenschutz
Insektol AG Pest Control
Wespen - Hotline
Ueberlandstrasse 341, 8051 Zürich
Tel. 044 322 20 20
Feuerbrand
Gewässer und Fischen
Waldweiher Maas - kleine Naturoase im Hardwald
Nutzen Sie den Steg für Ihre Naturbeobachtungen. Dafür bitten wir Sie, den dahinterliegenden Schilfgürtel zu meiden, damit Pflanzen und Tiere ihre Ruhe haben.
Glattpark-See
Der ist das prägende Element des Opfikerparks. Mit seinen strengen Linien bildet er auf der einen Seite eine deutliche Stadtkante. Auf der anderen Seite leitet er mit den Schilfpflanzungen un den seichten Stellen mit Wasserpflanzen in die Grünfläche des Parks über.
Fischen im Glattpark-See, Opfikerpark
Für das Fischen im Glattpark-See braucht es kein Fischereipatent. Grundsätzlich gelten die Kantonalen Regeln der Baudirektion, Amt für Landschaft und Natur.
Insbesondere gelten für den Glattpark-See folgende Regeln:
- Das Angeln ist nur von der Schilfseite aus erlaubt. Der Badestrand beim nördlichen Ende des Sees ist beidseitig bis zur ersten Brücke für die Fischerei gesperrt. Ebenso ist das Angeln von den Brücken aus untersagt.
- Erlaubt ist die einfache Posen und Grundangelei.
- Es dürfen nur Einzelhaken ohne Widerhaken verwendet werden. Mehrfachhaken, Kunstköder und Köderfische sind verboten.
- Erlaubt sind Naturköder (Boilies, Pellets, Würmer, Maden).
- Der Hecht ist vom 1. März bis 30. April gesperrt.
- Das Mindestmass für den Hecht beträgt 60cm.
- Es dürfen maximal 10 Fische pro Tag entnommen werden.
- Es darf davon nur ein Hecht entnommen werden.
- Mit jedem Fisch muss weidgerecht umgegangen werden.
- Die gefangenen Fische müssen in der Fischfangstatistik eingetragen werden. Diese befindet sich auf der Homepage der Stadt Opfikon.
Fischfangstatistik Glattpark-See
Um die Qualität des Lebensraums im Glattpark-See zu erhalten und stetig zu verbessern, hat die Nutzung der Fischbestände nachhaltig zu erfolgen. Durch das ausfüllen der Fischfangstatistik tragen Sie dazu bei, die Kontrolle über die Fischbestände im Glattpark-See zu verbessern. Die Fischfangstatistik können Sie per Online-Dienst einreichen.
Neophyten
Neophyten (= neue Pflanzen) sind Pflanzen, die nach der Entdeckung Amerikas 1492 beabsichtigt oder unbeabsichtigt nach Europa gebracht wurden. Zahlreiche Viele Gemüsesorten (z.B. Kartoffeln und Tomaten) und Zierpflanzen gehören zu den Neophyten. Einige Neophyten werden in Ihrer neuen Umgebung jedoch zum Problem, da die natürlichen Frassfeinde oder pflanzliche Konkurrenz hier fehlen - sie werden invasiv - , das heisst, dass sie sich stark ausbreiten und so einheimische Arten verdrängen. Dies ist besonders in Naturschutzgebieten, in denen seltene Pflanzenarten vorkommen ein Problem. Es empfiehlt sich, invasive Neophyten möglichst frühzeitig mit geeigneten Massnahmen einzudämmen.
Gefahren und Probleme:
- Sie können unsere Gesundheit gefährden (z.B. Ambrosia, Riesenbärenklau).
- Sie können einheimische Pflanzen und Tiere verdrängen und gefährden damit die Biodiversität.
- Sie verändern das Landschaftsbild.
- Sie führen zu Ertragsausfällen in Land- und Forstwirtschaft.
Basierend auf dem kantonalen Massnahmenplan Neobiota 2022-2025 wurde ein Konzept erarbeitet und im Juni 2024 vom Stadtrat verabschiedet. Das Konzept zeigt auf, wie die Stadt Opfikon künftig strategisch gegen invasive Neophyten vorgehen wird. So werden zusätzlich zu den bisherigen Massnahmen ausgewählte Fokusarten, welche besonders schädlich sind, überall gezielt bekämpft. Das Ziel dieses Konzeptes ist es, die Schäden durch invasive Neophyten zu begrenzen. So werden wichtige Schutzgüter wie die Gesundheit, die Artenvielfalt und die landwirtschaftliche Produktion geschützt. Die Massnahmen leiten sich von der kantonalen Neophyten-Strategie ab und werden umfassend geplant.
Die Massnahmen umfassen folgende drei Bereiche:
- Bekämpfung: Ausgewählte Fokusarten, welche besonders schädlich sind, werden artspezifisch gezielt bekämpft. Alle anderen invasiven Neophyten werden mit einer flächenspezifischen Strategie bekämpft. In höchster Priorität werden dabei ökologisch wertvolle sowie noch weitgehend Neophyten-freie Flächen bearbeitet. So wird sichergestellt, dass mit den eingesetzten Ressourcen der grösste ökologische Nutzen erzielt wird.
- Prävention und Kommunikation: Mit verschiedenen Massnahmen wird die Bevölkerung auf das Thema invasive Neophyten aufmerksam gemacht. Neu sensibilisieren Freiwillige als ehrenamtliche Neophyten-Beratende die Stadtbevölkerung. Im Wald werden «Neo-Bags» aufgestellt, damit Waldbesucher dort selber Neophyten jäten und entsorgen können.
- Bauen und Begrünung: Die internen Abläufe und die rechtlichen Auflagen bei Bauprozessen werden optimiert, um die Weiterverbreitung von invasiven Arten durch Bautätigkeiten zu verhindern. Auf kommunalen Flächen wird bei Neupflanzungen und Ersatzpflanzungen auf invasive Arten verzichtet.
Infos zu den Fokusarten
Arten, die im Kanton Zürich bekämpfungspflichtig sind:
Ambrosia, Riesenbärenklau, Schmalblättriges Greiskraut
Lebensraumspezifische Fokusarten:
Gewässer: Japanischer Staudenknöterich
Wald: Henry's Geissblatt, Götterbaum
Landwirtschaft: Erdmandelgras (Meldepflicht)
Bau- und Ruderalflächen: Essigbaum
Neue, nur lokal auftretende Neophyten:
Verlotscher Beifuss, Geissraute
Diese Arten werden auf der ganzen Gemeindefläche mit höchster Priorität bekämpft. Bitte melden Sie Ihnen bekannte Standorte dieser Pflanzen an umwelt@opfikon.ch. Vielen Dank!
Informationen zu weiteren Invasiven Neophyten, die in Opfikon vorkommen, finden Sie hier.
Weitere Informationen zu Neophyten finden Sie auf der Internetseite der Sektion Biosicherheit des Kantons Zürich.
Neozoen
Neozoen (=neue Tiere) sind Tiere, die nach der Entdeckung Amerikas 1492 beabsichtigt oder unbeabsichtigt nach Europa gebracht wurden.
Seit einigen Jahren kommen in der Schweiz invasiven Steckmücken, wie die asiatische Buschmücke und die asiatischen Tigermücke vor. Diese Mückenarten sind im Gegensatz zu unseren einheimischen Mücken auch tagaktiv, und ihreStiche können starke Schwellungen hervorrufen. Die Tigermücke brütet vorwiegend im Siedlungsraum in stehenden Wasseransammlungen, wie sie sich z.B. in Blumenuntersetztern bilden, und ist eine potenzielle Überträgerin tropischer Krankheiten. Von der Südschweiz kommend wird sie in den letzten Jahren vereinzelt auch auf der Alpennordseite gesichtet.
Vermuten Sie, dass Sie eine Tigermücke gesehen haben? Dann hilft Ihnen diese Anleitung zur Meldung von Tigermücken weiter.
Im Jahr 2023 wurden im Kanton Zürich (in Lufingen, Zürich-Höngg und Urdorf) drei Nester der Asiatischen Hornisse gefunden und von Spezialisten entfernt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Veranstaltungen zu Biodiversität
Hier finden Sie alle Flyer zu den Veranstaltungen zu Biodiversität.
Bevorstehende Veranstaltungen finden Sie jeweils auch hier mit dem Suchbegriff Biodiversität.
Wald, Wild und Jagd
Die Waldgebiete der Stadt - Hardwald, Auholz und Rohrholz - werden vom Forstrevier Hardwald und Umgebung betreut.
Jagdrevier Hardwald Hagenholz
Verantwortliche Gemeinde: Wallisellen
Zuständige kantonale Fachstelle
Reto Muggler, Fischerei- & Jagdverwaltung
Postfach, 8090 Zürich
Eschikon 28, 8315 Lindau
Tel. 043 257 97 97, E-Mail: reto.muggler@bd.zh.ch
Homepage Baudirektion, Amt für Landschaft und Natur, Fischerei- & Jagdverwaltung
Wildunfall
Bei einem Wildunfall kann generell die Kantonspolizei über 117 informiert werden. Die Polizei hat eine Liste der zuständigen Wildhüter beziehungsweise Jagdaufseher und kann die Meldung weitergeben. Ausserdem ist ein Verursacher verpflichtet, dies sofort zu melden und am Unfallort zu bleiben beziehungsweise die Anweisungen der Polizei zu befolgen.
Wildschäden und wilde Tiere
Bei Wildschäden in Wald und Landwirtschaft oder wilden Tieren im Siedlungsgebiet ist die Jagdgesellschaft des Jagdrevier Hard - Hagenholz Kontaktstelle:
Walter Demuth,
Jagdobmann
Tel. 044 830 04 56, Natel 079 658 10 77
Peter Grieder,
Jagdaufseher
Natel 079 352 40 40
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Beschreibung |
---|
Name | Download |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bau und Infrastruktur | 044 829 82 80 | bauundinfrastruktur@opfikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Umwelt | 044 829 83 77 | umwelt@opfikon.ch |