Patent beantragen
Sie möchten eine Gastwirtschaft oder einen Klein- und Mittelverkaufsbetrieb führen und dies bewilligen lassen? Das Gesuch können Sie mit untenstehendem Online-Formular einreichen. Die Eingabe des vollständigen Gesuches zum Patent inkl. Beilagen sind mindestens vier Wochen vor geplanter Betriebsaufnahme/Betriebsübernahme gemäss §7 der Verordnung zum Gastgewerbegesetz zu tätigen.
Zeitverzögerungen aufgrund fehlenden resp. unvollständig eingereichter Unterlagen, gelten als Selbstverschulden des Gesuchstellers. Dieser hat folglich keinen Anspruch auf ein Überbrückungspatent.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gewerbepolizei | 044 829 83 00 | gewerbepolizei@opfikon.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Unterlagen
- Gesuch zum Patent
- Handlungsfähigkeitszeugnis (Einwohnerdienste Ihres Wohnortes)
- Auszug eidg. Zentralstrafregister (Link Bundesamt für Justiz)
- Kopie Ausweis (IDK, Pass, Ausländerausweis etc.)
- Betreibugsregisterauszug
- Mietvertrag der Lokalität
- evtl. Patentrückzugsformular bisherige/r Patentinhaber/in
- evtl. Arbeitsvertrag
Verfahren
Nach Eingang Ihres Gesuchs zum Patent mit den Unterlagen und dem Vernehmlassungsgespäch mit der Stadtpolizei Opfikon, resp. der Kantonspolizei Zürich, werden wir den Antrag für ein Patent prüfen. Die Prüfung kann bis zu vier Wochen dauern. Bei einem positiven Entscheid erhalten Sie Ihr Patent auf dem Postweg.
Gebühr
Die genauen Gebühren können Sie der Tarifordnung Gastgewerbe und Kleinverkaufsbetriebe entnehmen.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.