Angebote Integration
Veranstaltungen
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Café International
Ein Treffpunkt für alle Interessierten, um sich auszutauschen, Deutsch zu sprechen und Leute kennen zu lernen. Für Kinder gibt es eine Spielecke. Das Angebot ist gratis. Eine Anmeldung ist nicht nötig. Das Café findet von 14.00 - 16.00 Uhr statt. Kommen Sie vorbei. Wir freuen uns auf Sie!
Alle Informationen finden Sie in den untenstehenden Flyern.
Kontakt: 044 829 82 02, integration@opfikon.ch
Deutschkurse
Die Deutschkurse werden von der WBK Dübendorf durchgeführt. Sie finden im Zentrum 130, Oberhauserstrasse 130 statt.
Deutsch lernen am Tag mit Kinderbetreuung
Die Kinder werden am gleichen Ort kostenlos betreut.
Anmeldung September - Dezember 2024
Deutsch lernen am Abend
Anmeldung September - Dezember 2024
Konversationskurs mit Kinderbetreuung
Anmeldung September - Dezember 2024
Alphabetisierungskurs
Bei Interesse bitte bei der Integrationsbeauftragten, Sarah Bregy melden: sarah.bregy@opfikon.ch, 044 829 82 02.
Integrationskurse
Bei Interesse bitte bei der Integrationsbeauftragten, Sarah Bregy melden: sarah.bregy@opfikon.ch, 044 829 82 02.
MuKi-Deutsch
Deutschkurse für Mütter und ihre vorschulpflichtigen Kinder von 0-6 Jahren.
Bei Interesse bitte bei der Integrationsbeauftragten, Sarah Bregy melden: sarah.bregy@opfikon.ch, 044 829 82 02.
Weitere Informationen finden Sie in den untenstehenden Flyern.
Einbürgerungen
Sie wollen sich in Opfikon einbürgern lassen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir informieren Sie gerne.
DAS SCHWEIZER BÜRGERRECHT
Das Schweizer Bürgerrecht wird durch Abstammung, Adoption oder Einbürgerung erworben.
Erwerb durch Abstammung:
Das Kind verheirateter Eltern, von denen mindestens ein Elternteil das Schweizer Bürgerrecht besitzt, erwirbt das Schweizer Bürgerrecht mit der Geburt.
Ebenso erwirbt das Kind einer Schweizer Bürgerin, die mit dem Vater nicht verheiratet ist, das Schweizer Bürgerrecht mit der Geburt.
Das Kind eines Schweizer Vaters, der mit der ausländischen Mutter nicht verheiratet ist, erhält jedoch das Schweizer Bürgerrecht nicht automatisch, kann aber erleichtert eingebürgert werden. Bei einer nachträglichen Heirat erwirbt das ausländische Kind das Bürgerrecht, wie wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet gewesen wären.
Mit dem Erwerb des Schweizer Bürgerrechts wird auch das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des Schweizer Elternteils erworben. Sind beide Elternteile Schweizer, so erwirbt das Kind das Kantons- und Gemeindebürgerecht des Vaters, wenn die Eltern verheiratet sind, sonst dasjenige der Mutter.
Erwerb durch Adoption:
Wird ein unmündiges ausländisches Kind durch einen Schweizer Bürger oder eine Schweizer Bürgerin adoptiert, so erwirbt es das Schweizer Bürgerrecht sowie das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des Adoptierenden.
Erwerb durch Einbürgerung:
Das Schweizer Bürgerrecht kann durch ordentliche Einbürgerung erworben werden. Voraussetzung ist Wohnsitz in der Schweiz während insgesamt 10, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor der Einreichung des Gesuches und eine C-Bewilligung. Erforderlich ist weiter eine Eingliederung in die Schweizer Verhältnisse und die Vertrautheit mit den Schweizer Lebensgewohnheiten und Sitten.
Ausländische Ehepartner einer Schweizer Bürgerin/eines Schweizer Bürgers können erleichtert eingebürgert werden. Voraussetzung für den ausländischen Ehepartner sind 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (wovon das letzte Jahr vor Gesuchsstellung), eine mindestens 3jährige Ehedauer sowie die Integration in die hiesigen Verhältnisse. Ausländische Ehepartner mit Wohnsitz im Ausland können die erleichterte Einbürgerung beantragen, wenn sie seit 6 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem Schweizer Ehepartner leben und enge Beziehungen zur Schweiz nachweisen können. Kinder eines mit der ausländischen Mutter nicht verheirateten Schweizer Vaters können vor Vollendung ihres 22. Altersjahres erleichtert eingebürgert werden, wenn sie seit einem Jahr in der Schweiz wohnen, seit einem Jahr in Hausgemeinschaft mit dem Vater leben, dauernde, enge persönliche Beziehungen zum Vater nachweisen können oder staatenlos sind, sofern das Kindesverhältnis während der Unmündigkeit begründet wurde. Nach Vollendung des 22. Altersjahres kann ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung gestellt werden, wenn das Kind insgesamt 3 Jahre (wovon das letzte im Jahr vor der Gesuchsstellung) in der Schweiz Wohnsitz hatte.
Verlust des Schweizer Bürgerrechts:
Wird das Kindesverhältnis zum Schweizer Elternteil, der das Schweizer Bürgerrecht vermittelt hat, aufgehoben, so verliert das Kind das Schweizer Bürgerrecht, sofern es dadurch nicht staatenlos wird. Ebenso verliert ein unmündiges Schweizer Kind das Schweizer Bürgerrecht, wenn es von einem Ausländer adoptiert wird und damit seine Staatsbürgerschaft erwirbt oder bereits besitzt. Der Verlust tritt jedoch nicht ein, wenn mit der Adoption auch ein Kindesverhältnis zu einem Schweizerischen Elternteil begründet wird oder ein solches bestehen bleibt.
Ein Schweizer Bürgerin oder eine Schweizer Bürgerin kann sodann auf Begehren aus dem Schweizer Bürgerrecht entlassen werden, sofern er/sie dadurch nicht staatenlos wird.
Das Schweizer Bürgerrecht kann zudem einem Doppelbürger entzogen werden, wenn sein Verhalten den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig ist.
In jedem Fall ist mit dem Verlust des Schweizer Bürgerrechts auch der Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrechts verbunden.
Weitere Informationen zur erleichteren Einbürgerung sowie zur Wiedereinbürgerung finden Sie auf der Homepage des Staatssekretariats für Migration (SEM).
Für detaillierte Informationen empfehlen wir Ihnen, mit uns Kontakt aufzunehmen oder persönlich am Schalter vorbeizukommen.
Elterntreff Zeppelin
Beim monatlichen Elterntreff sind Eltern mit Kindern von 0-3 Jahren willkommen gemeinsam zu spielen, zu lernen, Spass zu haben und bei einem Zvieri Kontakte zu knüpfen. Die Teilnahme ist kostenlos. Geschwisterkinder sind willkommen.
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, melden Sie sich bitte via SMS 079 606 29 05 oder E-Mail bei sandra.zuend@zeppelin-familien.ch an.
Die Daten unserer Treffen sehen Sie im Flyer. Allgemeine Informationen zum Angebot Zeppelin finden Sie hier.
Familienergänzende Kinderbetreuung
Der Gemeinderat Opfikon hat im Jahr 2021 einer Totalrevision im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung zugestimmt. Aus diesem Grund ist ab dem 1. August 2022 die Schulverwaltung Opfikon für die Subventionierung zuständig. Bitte kontaktieren Sie die Schulverwaltung (betreuung@opfikon.ch) für weitere Informationen.
Femmes Tische / Männer Tische
In kleinen Gruppen sprechen Frauen bzw. Männer in ihrer Muttersprache über Familie, Gesundheit und Integration. Moderatorinnen und Moderatoren leiten die Gesprächsrunden in ihrer Sprache an (Arabisch, Albanisch, Burundi, Deutsch, Englisch, Portugiesisch, Spanisch, Tamil, Tigrinja, Türkisch). Das Angebot bringt Menschen zusammen, fördert soziale Kontakte, ist eine wichtige Informationsdrehscheibe und macht Spass. Die Teilnahme ist kostenlos.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Krabbelgruppen
Für Babies und Kinder bis 3 Jahre. Wir spielen, malen, basteln, der Jahreszeit angepasst. Spielsachen sind vorhanden. Die Eltern haben Zeit sich kennenzulernen und Erfahrungen auszutauschen. Die Anmeldung ist jederzeit direkt bei der Krabbelgruppenleiterin möglich.
Weitere Informationen finden Sie in den untenstehenden Flyer.
English Group: Fun Learning Activities for children age 0 - 3 years. Songs / Stories / Reading /Sensory / Messy Play / Worksheets / Craft / Coloring. Registration is possible at any time.
For more information see the pamphlet below.
- Preis
- Das Angebot ist kostenlos
Mitten unter uns
«mitten unter uns» ist ein Integrationsangebot des Schweizerischen Roten Kreuzes Kanton Zürich. Für fremdsprachige Kinder werden wöchentliche, zwei- bis dreistündige Besuche bei einer Deutsch sprechenden Gastperson oder Familie vermittelt. Das Kind teilt das Alltagsleben (zum Beispiel spielen, basteln, essen, Aufgaben und Ausflüge machen) mit den Gastgebenden und spricht und hört Deutsch.
Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier.
Haben Sie Interesse als Gastgebende ein Kind zu unterstützen? Als Freiwillige oder Freiwilliger erleben Sie spannende und unvergessliche Begegnungen mit Menschen unterschiedlicher Herkunft.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Mütter- und Väterberatung
Die Mütter- und Väterberatung unterstützt Familien mit Säuglingen und Kleinkindern bis 4 Jahren. Sie bietet Beratung zu Pflege, Ernährung, Entwicklung, Gesundheitsförderung und Erziehung. Eltern erhalten Informationen zu Angeboten und Fachstellen für Familien und Kleinkinder und werden in belastenden Situationen unterstützt.
Bei Bedarf kann eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher beigezogen werden. Das Angebot der Mütter -und Väterberatung ist vertraulich und kostenlos.
Alle Informationen zu den Beratungen finden Sie hier.
Neuzuzügertag
Einmal pro Jahr werden alle neu zugezogenen Einwohnerinnen und Einwohner zum Neuzuzügeranlass eingeladen. Dieser dauert ca. einen halben Tag und es wird eine vielseitige Tour durch die Stadtteile Opfikon, Glattbrugg sowie Glattpark organisiert. Die Teilnehmenden lernen ihren neuen Wohnort besser kennen, erhalten viele Informationen und haben die Möglichkeit neue Kontakte zu knüpfen.
Parentu - Die App für informierte Eltern
Mit parentu erhalten Sie Informationen zu Erziehungs-, Bildungs- und Gesundheitsthemen in 13 Sprachen direkt aufs Handy. Zudem informiert Sie die Stadt Opfikon auf dem Veranstaltungskalender der App über aktuelle Veranstaltungen und Angebote in Opfikon für Familien. Sie können die Gratis-App direkt im App- oder Playstore herunterladen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Schenk mir eine Geschichte
«Schenk mir eine Geschichte - Family Literacy» ist ein Projekt von SIKJM (Schweizerisches Institut für Kinder und Jugendmedien), welches Eltern mit Migrationshintergrund in ihren Ressourcen und Kompetenzen im Hinblick auf die sprachliche und literale Entwicklung ihrer Kinder unterstützt. Eltern und Kinder im Alter von 2 bis 5 Jahren werden zu Geschichtenstunden in ihrer Herkunftssprache eingeladen. Es werden Geschichten erzählt, Verse gelernt, Lieder gesungen, es wird gespielt und gebastelt.
Das Projekt Schenk mir eine Geschichte soll die Förderung der Kinder in ihrer Erstsprache unterstützen. Eine differenzierte Entwicklung der Erstsprache schafft eine wichtige Grundlage für den Erwerb der Zweitsprache Deutsch und den späteren Schulerfolgs.
In Opfikon wird "Schenk mir eine Geschichte" derzeit in albanischer und kurdischer Sprache angeboten.
Weitere Informationen finden Sie im untenstehenden Flyer.
Schreib- und Infodienst Opfikon
Der Schreib- und Infodienst bietet allen Einwohnerinnen und Einwohnern von Opfikon kostenlos rasche und unkomplizierte Hilfe:
- beim Verstehen und Verfassen von Briefen und Texten in deutscher Sprache
- beim Ausfüllen von Formularen und Gesuchen
- beim Erstellen von Lebensläufen und Bewerbungen
- bei allgemeinen Fragen zu Abläufen und Vorgehensweisen
Weitere Informationen finden Sie im untenstehenden Flyer.
Interessieren Sie sich für ein freiwilliges Engagement im Schreibdienst? Weitere Informationen finden Sie hier.
Spielgruppen mit Deutschförderung und Elternbildung
Die Kinder spielen, singen, machen Musik, basteln mit verschiedenen Materialien, malen, kneten und lernen Geschichten und Lieder kennen. Kinder ab 2.5 oder 3 Jahren sind willkommen.
Für jüngere Kinder ab 2 Jahren gibt es neu die Zwergligruppe.
Verschiedene Elternmorgen sind integraler Bestandteil der Spielgruppe. Dabei erhalten die Eltern einen Einblick in die Spielgruppe und erwerben Informationen und Spielideen für zu Hause. Zudem besteht die Möglichkeit, sich mit anderen Eltern auszutauschen.
Weitere Informationen finden Sie in den untenstehenden Flyern.
Zugehörige Objekte
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Gesellschaft | 044 829 82 28 | gesellschaft@opfikon.ch |
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Integration | 044 829 82 02 | integration@opfikon.ch |