Taxiwesen
Taxiwesen
Wer einen Taxibetrieb im Kanton Zürich führen will, bedarf einer Bewilligung. Für die Erteilung von Taxifahrzeugbewilligungen und Taxiausweisen ist das kantonale Amt für Mobilität zuständig.
Sie können Ihr Gesuch online oder persönlich beim Strassenverkehrsamt Zürich, Uetlibergstrasse 301, 8063 Zürich und Strassenverkehrsamt Winterthur, Taggenbergstrasse 1, 8408 Winterthur-Wülflingen einreichen . Weitere Bestimmungen entnehmen Sie bitte folgendem Link.
Taxistandplätze in Opfikon
Für die Bewilligungen von öffentlichen Taxistandplätzen sowie für eine allfällige Freigabe von Fahrspuren öffentlicher Verkehrsmittel und Fahrverbotszonen für Taxis und Limousinen in der Stadt Opfikon ist die Stadtpolizei zuständig. Ihre Anfragen können sie online einreichen an stadtpolizei@opfikon.ch
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtpolizei | 044 829 83 00 | stadtpolizei@opfikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerungsdienste | 044 829 81 11 | bevoelkerungsdienste@opfikon.ch |