Das Anbringen und Ändern von Reklamen bedarf grundsätzlich einer Bewilligung. Reklameanlagen sind leuchtende, angestrahlte oder unbeleuchtete Schriften, Kästen, Tafeln, Schilder, Stelen, Baureklamen usw. Sie dienen in der Regel der Aussenwerbung und werden in räumlichen Bezug zu einer Geschäftslokalität oder eines Verkaufsladens am Gebäude montiert oder auf privatem Grund aufgestellt.
Die Elemente der Aussenwerbung bilden eine sich ständig verändernde Schicht von Schriften und Zeichen über die gebauten Strukturen. Reklameanlagen stehen gestalterisch und in der Wahrnehmung in direktem Zusammenhang mit der Architektur, die oft als Träger und Hintergrund dient.
Bitte beachten Sie vor der Eingabe eines Reklamegesuches allfällige Gestaltungskonzepte Ihres Gebäudes oder die entsprechenden Leitbilder der Stadt Opfikon (Schaffhauserstrasse).