Abmeldebestätigung
Bei einer Abmeldung ins Ausland benötigen Sie eine Abmeldebestätigung, damit Sie zum Beispiel die Krankenversicherung kündigen können. Die Bestätigung kann erst nach erfolgter Abmeldung (maximal einen Monat vor Ausreise möglich) bezogen werden.
Gebühr: CHF 30 für die allgemeine Abmeldebestätigung
gebührenfrei für die Krankenversicherung
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 829 81 82 | einwohnerdienste@opfikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerungsdienste | 044 829 81 11 | bevoelkerungsdienste@opfikon.ch |