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Einleitung der Betreibung

Die Einleitung einer Betreibung ist eine gesetzliche Möglichkeit des Gläubigers, um finanzielle Ansprüche gegenüber dem säumigen Schuldner geltend zu machen. Ihre Betreibung können Sie schriftlich per Post einleiten. Bitte verwenden Sie das Formular aus dem Online-Dienst. Weitere Informationen zur Betreibungseinleitung finden Sie auf der Homepage des Verbandes der Gemeindeammänner und Betreibungsbeamten des Kantons Zürich (VGBZ).

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