Anerkennung eines Kindes (Vaterschaftsanerkennung)
Sind die Eltern verheiratet, entsteht das Kindsverhältnis zu Mutter und Vater von Gesetzes wegen mit der Geburt. Sind die Eltern nicht verheiratet, so muss das Kindsverhältnis – die rechtliche Vaterschaft – zwischen Vater und Kind durch einen Rechtsakt (Vaterschaftsanerkennung) begründet werden.
Für Anerkennungen von Kindern ist das Zivilstandsamt Kloten zuständig. Weitere Informationen zur Anerkennung eines Kindes finden Sie hier.