Arbeitsbewilligungen Kanton Zürich
Für Arbeitsbewilligungen des Kantons Zürich ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit Zürich, Abteilung Arbeitsbewilligungen zuständig.
Für Angehörige der EU-27 Mitgliedstaaten sowie der EFTA-Staaten gilt die vollständige Personenfreizügigkeit.
Die Anmeldung sowie der Antrag auf Erhalt der Aufenthaltsbewilligung erfolgt vor Arbeitsbeginn bei den Einwohnerdiensten.
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 044 829 81 82 | einwohnerdienste@opfikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bevölkerungsdienste | 044 829 81 11 | bevoelkerungsdienste@opfikon.ch |