Bewilligung Foto- und Filmaufnahmen
Wer Foto- oder Filmaufnahmen auf öffentlichem Grund durchführen will, benötigt eine Bewilligung der Stadt Opfikon gemäss Art. 41 PVO.
Stadtteil Glattpark
Da dieser Ortsteil auch ein Naherholungsgebiet ist, muss darauf geachtet werden, dass Anwohner und Natur nicht gestört werden. Für Aufnahmen im Stadtteil Glattpark bedarf es zusätzlich einer Zufahrtsbewilligung gemäss Signalisationsverordnung.
Um eine Bewilligung zu erhalten, treten Sie mindestens 14 Tage im Voraus telefonisch oder per Online-Dienst mit uns in Verbindung.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gewerbepolizei | 044 829 83 00 | gewerbepolizei@opfikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerungsdienste | 044 829 81 11 | bevoelkerungsdienste@opfikon.ch |