Tombolas, Lottoveranstaltungen und Sportwetten
Tombolas und Lottos sind Lotterien, die bei einem Unterhaltungsanlass oder einer Ausstellung durchgeführt werden, deren Gewinne nicht in Geldbeträgen bestehen und bei denen die Ausgabe der Lose, die Losziehung und die Ausrichtung der Gewinne im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Anlass erfolgen.
Bewilligungspflichtig sind:
- Eintägige Tombolas mit einer Plansumme über 20'000
- Mehrtägige Tombolas
- Lottoveranstaltungen, wenn sie als selbständige Unterhaltungsanlässe durchgeführt werden.
Für die Vermittlung und das Eingehen von Sportwetten am Totalisator bei Pferderennen, Bootsrennen, Fussballwettkämpfen und ähnlichen Veranstaltungen können Gesellschaften und Vereinen, die den Wettkampf durchführen, eine Bewilligung erteilt werden.
Für die Erteilung der Bewilligung ist die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich zuständig.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gewerbepolizei | 044 829 83 00 | gewerbepolizei@opfikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerungsdienste | 044 829 81 11 | bevoelkerungsdienste@opfikon.ch |