Lebensmittelkontrolle
Wer einen neuen Betrieb eröffnet, muss diesen beim Kantonalen Labor des Kantons Zürich registrieren lassen. Ausserdem ist es empfehlenswert die Stadt Opfikon, Bereich Bewilligungen, vor Eröffnung zu kontaktieren. Seit Januar 2020 wird die Lebensmittelkontrolle kantonal organisiert. Zuständig ist das Kantonale Labor Zürich (KLZH).
Um den Umgang mit Lebensmittel zu melden, verwenden Sie bitte das Meldeformular für Lebensmittelbetriebe aus dem Online-Dienst.
Ebenfalls abzuklären ist, ob der Betrieb ein Patent nach Gastgewerbegesetz benötigt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter gewerbepolizei@opfikon.ch gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
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Merkblatt Verkauf von Lebensmittel im Freien (PDF, 545.58 kB) | Download | 0 | Merkblatt Verkauf von Lebensmittel im Freien |
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Gewerbepolizei | 044 829 83 00 | gewerbepolizei@opfikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerungsdienste | 044 829 81 11 | bevoelkerungsdienste@opfikon.ch |
Name | Beschreibung |
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