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Oberhauserstrasse 25
8152 Glattbrugg
Tel. 044 829 81 82
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Abmeldebestätigung

Bei einer Abmeldung ins Ausland benötigen Sie eine Abmeldebestätigung, damit Sie zum Beispiel die Krankenversicherung kündigen können. Die Bestätigung kann erst nach erfolgter Abmeldung …

Bei einer Abmeldung ins Ausland benötigen Sie eine Abmeldebestätigung, damit Sie zum Beispiel die Krankenversicherung kündigen können. Die Bestätigung kann erst nach erfolgter Abmeldung (maximal einen Monat vor Ausreise möglich) bezogen werden.

Gebühr: CHF 30 für die allgemeine Abmeldebestätigung 
gebührenfrei für die Krankenversicherung

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