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Aufhebung von Verkehrsbaulinien: Flughofstrasse, Abschnitt Birchstrasse bis Riethofstrasse

8. Juni 2023

Aufhebung von Verkehrsbaulinien
Flughofstrasse, Abschnitt Birchstrasse bis Riethofstrasse

Mit Verfügung Nr. 8530/2022 vom 8. Dezember 2022 hat die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich die mit Beschluss Nr. 2022-233 vom 4. Oktober 2022 vom Stadtrat Opfikon beschlossene teilweise Aufhebung der Verkehrsbaulinien RRB Nr. 80/1965 entlang der Flughofstrasse genehmigt.

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen (9. Juni 2023 bis 9. Juli 2023) in der Abteilung Bau und Infrastruktur, Büro 21, während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf.

Gegen die Genehmigung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Opfikon, 9. Juni 2023                                             STADTRAT OPFIKON