Beratung und Information (Alter)
Kontakt
Beratungen für Seniorinnen und Senioren
Für persönliche Beratungen zu Themen wie
- Wohnen (Alterswohnungen, Heim)
- Administration (Hilfe und Unterstützung)
- Vorsorgedokumente (Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Bestattungswunsch)
- Finanzen (AHV, Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung, Steuern)
- Alltagsbewältigung (Spitex, Entlastung, Betreuung)
sowie zu weiteren Fragen, melden Sie sich bei der Anlaufstelle 60+ (Termine nach Voranmeldung). Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach Lösungen und freuen uns, Ihnen weiterzuhelfen.
Informationen zu den Ergänzungsleistungen finden Sie hier.
Regelmässig finden zusätzlich öffentliche Beratungen in den verschiedenen Quartieren statt. Die Publikation des nächsten Termins sowie den Veranstaltungsort finden Sie jeweils im Veranstaltungskalender.
Weitere Informationen zu den öffentlichen Beratungen entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Flyer.
Bestattung / Todesfall
Das Bestattungsamt nimmt die Meldungen von Todesfällen entgegen, organisiert Beisetzungen und erteilt Auskünfte, was bei einem Todesfall zu tun ist. Es informiert auch bezüglich Gräber, Grabbepflanzung und -pflege.
Nach Eintritt des Todes
Stirbt jemand zu Hause, muss sofort ein Arzt (falls der Hausarzt nicht verfügbar ist, ein Notfallarzt) benachrichtigt werden. Der Arzt nimmt die Leichenschau vor und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Diese ist bei der Meldung des Todesfalls beim Bestattungsamt abzugeben. Das Waschen und Einkleiden der Verstorbenen übernehmen Spitex-Mitarbeitende. Stirbt jemand im Spital, wird die ärztliche Todesbescheinigung direkt ans zuständige Zivilstands- und Bestattungsamt weitergeleitet.
Meldung eines Todesfalls
Todesfälle sind von Montag bis Freitag innert zwei Tagen telefonisch (044 829 82 60) zu melden. Gleichzeitig wird ein Gesprächstermin vereinbart. Bei Feiertagen werden spezielle Erreichbarkeiten publiziert.
Dabei sind mitzubringen
- die ärztliche Todesbescheinigung (nur sofern daheim verstorben)
Bestattungen
Beim Bestattungsamt wird abgeklärt, ob ein Bestattungswunsch deponiert worden ist. Die anzeigenden Angehörigen geben verbindliche Erklärungen über die Anordnungen für die Bestattung ab. Das Bestattungsamt setzt die Bestattungszeit fest, wobei den Wünschen der Angehörigen so weit als möglich Rechnung getragen wird.
Angehörige einer Landeskirche werden für die Trauerfeierlichkeiten durch den zuständigen Pfarrer begleitet. Abdankungsfeiern finden Dienstag bis Freitag in der Regel um 14.00 Uhr oder nach Vereinbarung statt.
Die Abdankungshalle auf dem Friedhof Halden (Schulstrasse 6, 8152 Glattbrugg) ist konfessions-und religionsneutral und kann dementsprechend von allen Bevölkerungsgruppen für Abdankungsfeiern genutzt werden. Es stehen drei Aufbahrungsräume zur Verfügung. Ein Schlüssel ist bei der Stadtverwaltung erhältlich.
Hinweise
Bestattungskosten werden im Kanton Zürich teilweise von der Wohngemeinde übernommen. Bestattungswünsche können beim Bestattungsamt auf der Stadtverwaltung deponiert werden.
Gibeleichfonds
Der Gibeleichfonds besteht seit dem Jahr 1970 und hat zum Ziel, die Situation der älteren Bevölkerung in Opfikon zu verbessern. Es besteht die Möglichkeit, in Not geratene ältere Menschen gezielt finanziell zu unterstützen. Ebenso können Anlässe finanziert werden, um soziale Kontakte unter den Seniorinnen und Senioren zu fördern und das Zusammengehörigkeitsgefühl zu stärken.
Der Fonds wird über Legate und Spenden finanziert. Über die Verwendung des Gibeleichfonds befindet auf schriftlichen Antrag die Steuergruppe Altersversorgung.
Spenden
Für allfällige Legate oder Spenden zugunsten des Gibeleichfonds sind wir Ihnen sehr dankbar.
Die Kontoverbindung des Gibeleichfonds lautet
IBAN: CH81 0070 0113 8005 2899 3 (Zürcher Kantonalbank)
Clearing Nr. 738
lautend auf Stadt Opfikon, 8152 Opfikon
Unentgeltliche Rechtsauskunft
Rechtsauskunft Zürcher Anwaltsverband
Die unentgeltliche Rechtsberatung Zürich Unterland steht für mündliche Auskünfte in allen Rechtsfragen zu Verfügung. Eine erste Konsultation ist unentgeltlich. Telefonische Auskünfte können nicht erteilt werden. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Am Empfang werden Tickets verteilt. Der Ticket-Schalter ist eine Stunde vor Beginn geöffnet.
Die Sprechstunden finden jeden zweiten Donnerstag, 17.00 - 19.00 Uhr, gemäss Terminplan, im Stadthaus Bülach, Allmendstrasse 6, 8180 Bülach, Lageplan und Details statt.
Unentgeltliche Rechtsauskunft am Bezirksgericht Bülach
Das Bezirksgericht Bülach erteilt unentgeltliche Rechtsauskunft (Dauer: max. 15 Minuten) im Zivilrecht. Die erteilten Auskünfte sind unverbindlich.
Zeiten: Montag 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr und Freitag 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Adresse: Spitalstrasse 13, 8180 Bülach
Keine Rechtsauskunft wird erteilt für: Strafrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungen (AHV, IV, ALV), Baurecht, allgemeines öffentliches Recht, laufende Gerichtsverfahren
Für Fragen betreffend Wohnungs- und Geschäftsmieten steht Ihnen zusätzlich die Paritätische Schlichtungsbehörde für telefonische Auskünfte zur Verfügung: Montag bis Freitag, 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr, Tel. 044 863 44 33
Für Fragen zu AHV, IV: Sozialversicherungsanstalt Zürich
Zugehörige Objekte
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Gesellschaft | 044 829 82 28 | gesellschaft@opfikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Anlaufstelle 60+ | 044 829 85 50 | 60plus@opfikon.ch |