Alterswohnungen / Stationäre Pflege
Kontakt
Alterszentren
Den Einwohnerinnen und Einwohnern von Opfikon stehen folgende Alters-, Wohn- und Pflegezentren zur Verfügung:
Pflegefinanzierung
Seit 2011 ist im Kanton Zürich das neue Pflegefinanzierungsgesetz in Kraft. Darin wird die Finanzierung von Spitexleistungen und Aufenthalten in Alters- und Pflegezentren geregelt. Die Pflegekosten werden zwischen den Krankenversicherern, den Wohnsitzgemeinden und den Patienten aufgeteilt.
Die Broschüre der kantonalen Gesundheitsdirektion informiert Sie im Detail und kann unter folgendem Link heruntergeladen werden.
Auswärtige und ausserkantonale Pflegeplätze
Bei einem Eintritt in ein Pflegezentrum ausserhalb Ihrer Wohngemeinde empfiehlt es sich, Kontakt mit Ihrer Wohnsitzgemeinde aufzunehmen. Es können Mehrkosten entstehen (wie z.B. Auswärtigen Zuschlag), die nicht zwingend von der Wohnsitzgemeinde getragen werden.
Bei ausserkantonaler Heimwahl ist vor Eintritt zu klären, wie die Restfinanzierung in diesem Kanton geregelt ist. Nicht alle Kantone haben die gleichen Regelungen betreffend die Pflegefinanzierung.
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gesellschaft | 044 829 82 28 | gesellschaft@opfikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Anlaufstelle 60+ | 044 829 85 50 | 60plus@opfikon.ch |