Kommunale Abstimmungen
Informationen
- Datum
- 5. Dezember 1971
- Kontakt
- Stadtkanzlei
Kommunale Vorlagen
Abstimmung Bau Frei- und Hallenbad in den Bruggwiesen, Kredit von CHF 13'292'000.00
- Ergebnis
- Die Abstimmung wurde angenommen.
- Beschreibung
Nach Vorarbeiten, die vierzehn Jahre zurückreichen, kann der Einwohnerschaft ein Projekt vorgelegt werden, das unter Mitwirkung der Stimmberechtigten durch verschiedene Beschlüsse der Gemeindeversammung stufenweise entwickelt wurde und so zu einer ausgewogenen und zweckmässigen Vorlage reifte.
Mit der Zustimmung zur Vorlage für den Bau eines Frei- und Hallenbades für die Bevölkerung der Gemeinde Opfikon wird der letzte Schritt getan, damit ein lang gehegter Wunsch der Einwohnerschaft endlich erfüllt wird. Weder für die ständig zunehmende Bevölkerung noch für die Nachbargemeinden von Opfikon ist es länger zumutbar, dass Badefreudige auf die Schwimmbadanlagen in Seebach, Kloten und Wallisellen angewiesen sind.
Die vorgesehene Baute wird dazu beitragen, die Gemeinde um eine geschätzte Annehmlichkeit zu bereichern.
Der Gemeinderat empfiehlt die Annahme der Vorlage.
Vorlagen
Vorlage
1'616
332
- Leer
- 41
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Obligatorisches Referendum
Name | |||
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Abstimmungszeitung_05121971.pdf (PDF, 3.15 MB) | Download | 0 | Abstimmungszeitung_05121971.pdf |
Abstimmung Erweiterung des Wahlbüros auf 50 Mitglieder
- Ergebnis
- Die Abstimmung wurde angenommen.
- Beschreibung
Nach dem Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen hat jede Gemeinde ein Wahlbüro zu bestellen. In Opfikon amten zurzeit 25 Mitglieder. Seit der Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechtes in Gemeinde-, Kantons- und eidgenössischen Angelegenheiten zahlt die Gemeinde Opfikon zurzeit rund 6200 stimmberechtigte Frauen und Männer.
Für das Auszählen der Stimmen reicht der heutige Bestand von 25 Wahlbüromitgliedern bei grösseren Urnengängen nicht mehr. Die ist ist auf 50 zu erhöhen.
Der Gemeinderat empfiehlt die Annahme der Vorlage.
Vorlagen
Vorlage
1'582
320
- Leer
- 87
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Obligatorisches Referendum
Name | |||
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Abstimmung Änderung Gemeindeordnung betr. Betreibungsbeamte sowie dessen Personal
- Ergebnis
- Die Abstimmung wurde angenommen.
- Beschreibung
Jede Politische Gemeinde hat nach § 84 des Gemeindegesetzes einen Gemeindeammann und Betreibungsbeamten zu wählen, dessen Aufgabe insbesondere durch die Rechtspflege bestimmt wird.
In grösseren Gemeinden, in denen das Amt eines Gemeindeammanns und Betreibungsbeamten nicht mehr nebenberuflich betreut werden kann und wo zur Erfüllung der Aufgaben weiteres Personal notwendig ist, vermögen die Gebühren die Aufwendungen für die Amtsführung nicht mehr zu decken.
Immer mehr Gemeinden sind dazu übergegangen, das Personal des Gemeindeammann- und Betreibungsamtes festbesoldet anzustellen und nach Massgabe der Besoldungsverordnung durch die Gemeinde zu entlöhnen.
Der Gemeinderat empfiehlt die Annahme der Vorlage
Vorlagen
Vorlage
1'494
395
- Leer
- 100
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Obligatorisches Referendum
Name | |||
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Zugehörige Objekte
Name | |||
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