Kommunale Abstimmung
Informationen
- Datum
- 25. Juni 1995
- Kontakt
- Stadtkanzlei
Kommunale Vorlagen
Genehmigung von drei Baurechtsverträgen Wohnüberbauung Rietgrabenhang
- Ergebnis
- Angenommen.
- Beschreibung
Auf dem Areal Rietgrabenhang mit einer Gesamtfläche von 27'248 m2 im Besitz der Stadt Opfikon - ehemals Scherrer Erben AG -, soll Land im Baurecht an drei Trägerschaften abgegeben werden.
Mit diesem Vorhaben will die Stadt Opfikon umweltverträglichen und preisgünstigen Wohnungsbau fördern. Es sind 191 Wohnungen geplant.
Aufgrund der Ausschreibung hat der Stadtrat die Genossenschaften BAHOGE und CASA LIBERA und das HANDWERKER-KONSORTIUM Opfikon als Baurechtnehmer bestimmt. Das Baurecht wird für 66 Jahre gewährt.
Der an die Stadt zu bezahlende jährliche Baurechtszins beträgt CHF 16.00/m2. Dies entspricht einem Zinsfuss von 2 % und ergibt somit einen Totalzins von CHF 435'968.00 pro Jahr. Dieser wird gemäss einem separaten Aufteilungsschlüssel von den drei Baurechtnehmern erhoben. Eine Teuerungsanpassung erfolgt alle zwei Jahre.
Der Gemeinderat stimmte der Vorlage mit 31 : 0 Stimmen zu.
Vorlagen
Vorlage
2'268
581
- Leer
- 77
- Ungültig
- 15
- Stimmberechtigte
- 6'975
- Stimmbeteiligung
- 42,2 %
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Antrag
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Zugehörige Objekte
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