Kommunale Abstimmung
Informationen
- Datum
- 6. Dezember 1992
- Kontakt
- Stadtkanzlei Opfikon
Kommunale Vorlagen
Abstimmung nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem Grund
- Ergebnis
- Die Abstimmung wurde angenommen.
- Beschreibung
Mit einem im Frühjahr 1991 vom Gemeinderat überwiesenen Postulat erhielt der Stadtrat den Auftrag, die Einführung der Gebührenpflicht für das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund zu prüfen.
Laut schweizerischem Strassenverkehrsrecht können die Gemeinden für Fahrzeuge, welche nachts regelmässig auf öffentlichem Grund abgestellt werden, Gebühren erheben. Im Kanton Zürich haben die Gemeinden Adliswil, Bülach, Dielsdorf, Dietikon, Dübendorf und Wädenswil von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Die "Laternengaragen-Gebühr" bezweckt unter anderem eine ausgleichende Gerechtigkeit gegenüber all jenen Fahrzeughaltern, die Mieten für ihre Garagen- und Abstellplätze bezahlen und den öffentlichen Grund dadurch nicht belasten.
Der Gemeinderat stimmte am 6. Juli 1992 dem stadträtlichen Antrag zu und genehmigte die Verordnung mit 16 zu 15 Stimmen. Gegen diesen Entscheid haben 16 Gemeinderate das Behördenreferendum ergriffen.
Vorlagen
Vorlage
3'059
2'112
- Leer
- 114
- Stimmbeteiligung
- 76 %
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Obligatorisches Referendum
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Abstimmungszeitung_Verordnung_nachtliches_Dauerparkieren_06121992_.pdf (PDF, 1 MB) | Download | 0 | Abstimmungszeitung_Verordnung_nachtliches_Dauerparkieren_06121992_.pdf |
Zugehörige Objekte
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Abstimmungszeitung_06.12.1992.pdf (PDF, 1.6 MB) | Download | 0 | Abstimmungszeitung_06.12.1992.pdf |