Kopfzeile

Inhalt

Leuchten und Leuchtmittel

Neonröhren, Entladungs-, Fluoreszenz- und Energiesparlampen sind Sonderabfall. Leuchten (Lampen) und Leuchtmittel (Röhren und Birnen) müssen zurückgegeben werden (kostenlos).

Tipps

Glühlampen gehören in den Haushaltskehricht.

Wichtig

Leuchstoffröhren und Energiesparlampen gehören nicht in den Hauskehricht. Um das Austreten von giftigen Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Leuchtstoffröhren und Sparlampen nicht beschädigt werden.

Produkte

Energiesparlampen; Entladungslampen; Fluoreszenzlampen; Halogen-Metalldampflampen; Hängelampe; Leuchtstofflampen; Leuchtstoffröhren; Neonröhren; Quecksilberdampflampen; Sparlampen; Ständerlampe; Stromsparlampen; Tischlampe; UV-Lampen, Wandlampe,