Wegzug / Abmeldung
Kontakt
Abmeldebestätigung
Bei einer Abmeldung ins Ausland benötigen Sie eine Abmeldebestätigung, damit Sie zum Beispiel die Krankenversicherung kündigen können. Die Bestätigung kann erst nach erfolgter Abmeldung (maximal einen Monat vor Ausreise möglich) bezogen werden.
Gebühr: CHF 30 für die allgemeine Abmeldebestätigung
gebührenfrei für die Krankenversicherung
Abmeldung / Wegzug
Sie ziehen aus der Stadt Opfikon weg?
Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) ist ein Wegzug den Einwohnerdiensten innerhalb von 14 Tagen nach erfolgtem Umzug zu melden. Der Wegzug kann persönlich am Schalter oder per eUmzugCH gemeldet werden. Bei Vertretung durch eine Drittperson ist eine Vollmacht erforderlich.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen bzw. einzureichen:
Schweizerische Staatsangehörige:
- amtlicher Ausweis (IDK oder Pass)
- Meldebestätigung
Ausländische Staatsangehörige:
- Pass (bei EU/EFTA-Staatsangehörigen genügt die Identitätskarte)
- Ausländerausweis
- Meldebestätigung
Für eine Abmeldung ins Ausland ist eine persönliche Vorsprache unumgänglich und kann frühestens einen Monat vor Ausreise erfolgen. Wichtig, der Wegzug muss mindestens 30 Tage vorher dem Steueramt gemeldet werden.
Gebühr: gebührenfrei
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von CHF 100 zur Folge haben kann.
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bevölkerungsdienste | 044 829 81 11 | bevoelkerungsdienste@opfikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 044 829 81 82 | einwohnerdienste@opfikon.ch |