Verbot von Pflanzenschutzmitteln auf Strassen, Wegen und Plätzen
Wir erinnern daran, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln - dazu gehören auch alle chemischen Unkrautvernichtungsmittel - auf Wegen, Plätzen, Böschungen und Dächern in der Schweiz bereits seit über 20 Jahren verboten ist. Wer widerrechtlich Pflanzenschutzmittel anwendet, z.B. um seinen Vorplatz von unerwünschtem Pflanzenbewuchs frei zu halten, verstösst damit gegen das Umweltschutzgesetz.
Informationen
- Datum
- 19. Oktober 2023
Dokumente
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Merklatt Alternativen Herbizid (PDF, 299.19 kB) | Download | 0 | Merklatt Alternativen Herbizid |
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