Generelle Informationen
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie auf der Webseite des statistischen Amts des Kantons Zürich und auf der Webseite des Bundes.
Frühere Vorlagen finden Sie hier:
- frühere Wahlen und Abstimmungsresultate (Teilresultate Opfikon)
- frühere eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen
Urne Öffnungszeiten
Tag | Zeit | Standort |
Sonntag | 09.00 - 10.00 Uhr | Stadthaus |
Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Stadtkanzlei im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises bei der Stadtkanzlei persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis
Alle Stimmrechtsausweise müssen unterschrieben werden, bevor sie dem Wahlbüro übergeben werden. Dies bedeutet, dass Sie Ihren Stimmrechtsausweis auch dann unterschreiben müssen, wenn Sie persönlich an die Urne gehen oder Ihre Stimme vorzeitig (Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag) bei der Stadtkanzlei im Stadthaus abgeben.
Persönliche Stimmabgabe an der Urne
- Beachten Sie die Rubrik Urnenstandort und Öffnungszeiten auf dem Stimmrechtsausweis.
- Nehmen Sie den Stimmrechtsausweis mit und geben Sie ihn an der Urne ab.
- Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel persönlich in die Urne (am Abstimmungssonntag im Stadthaus oder vorzeitig am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag bei der Stadtkanzlei im Stadthaus).
Stimmabgabe durch Stellvertretung
- Sie können sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen Ihrer Vertretung zusammen mit Ihren Wahl- und Stimmzetteln mit.
- Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.
Brieflich abstimmen
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis.
- Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es.
- Legen Sie diesen Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelkuvert ins Antwortkuvert.
- Kontrollieren Sie, ob im Adressfenster die Anschrift der Stadtverwaltung Opfikon erscheint.
- Übergeben Sie das Antwortkuvert rechtzeitig der Post oder werfen Sie es in den Briefkasten vor dem Stadthaus. Wahl- und Stimmzettel, die das Wahlbüro nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag (10.00 Uhr) erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Briefkasten vor dem Stadthaus wird jeweils am Abstimmungssonntag um 10.00 Uhr nochmals geleert.
Beachten Sie bitte diese Vorschriften. Ihre Stimmabgabe könnte sonst ungültig sein. Zum Beispiel ist die briefliche Stimmabgabe und das sich an der Urne vertreten lassen nicht gültig, wenn die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt.
Abstimmungsfilm der Lernenden - wie stimme ich richtig ab?