Für die Inanspruchnahme öffentlichen Grundes (z. B. Baugerüst abstützen, Ablagerung von Materialien, Benützung als Installationsplatz, Parkplatz) ist zwingend frühzeitig eine Bewilligung zu beantragen. Ihr Gesuch können Sie schriftlich oder per E-Mail stellen. Bitte verwenden Sie das Formular aus dem Online-Dienst.
Gesuche/Bewilligungen für die Nutzung öffentlicher Strassen und Plätze im Sinne eines gesteigerten Gemeingebrauchs (z. B. Plakatständer vor Verkaufsgeschäften, Flyerverteilung auf öffentlichem Grund, Geldsammlungen etc.) finden Sie hier.