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Inanspruchnahme öffentlicher Grund

Für die Inanspruchnahme öffentlichen Grundes (z. B. Baugerüst abstützen, Ablagerung von Materialien, Benützung als Installationsplatz, Parkplatz) ist zwingend frühzeitig eine Bewilligung zu beantragen. Ihr Gesuch können Sie schriftlich oder per E-Mail stellen. Bitte verwenden Sie das Formular aus dem Online-Dienst.

Gesuche/Bewilligungen für die Nutzung öffentlicher Strassen und Plätze im Sinne eines gesteigerten Gemeingebrauchs (z. B. Plakatständer vor Verkaufsgeschäften, Flyerverteilung auf öffentlichem Grund, Geldsammlungen etc.) finden Sie hier.

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