Festwirtschaftspatent (vorübergehend bestehende Betriebe)
Um eine befristete Festwirtschaft betreiben zu können, benötigen Sie eine Bewilligung resp. ein befristetes Patent.
Um eine Bewilligung zu erhalten, treten Sie mindestens vier Wochen vorher telefonisch oder per Online-Dienst mit uns in Verbindung.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gewerbepolizei | 044 829 83 00 | gewerbepolizei@opfikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerungsdienste | 044 829 81 11 | bevoelkerungsdienste@opfikon.ch |