Verlängerung der Schliessungsstunde
Gastwirtschaften dürfen zwischen 24 Uhr und 5 Uhr nicht geöffnet sein. Um eine Verlängerung der Schliessungsstunde zu erhalten, muss eine Bewilligung beantragt werden. Wer seine Gastwirtschaft länger als 24 Uhr geöffnet haben möchte, kann um eine befristete oder eine dauerhafte Bewilligung bitten. Um eine Bewilligung zu erhalten, treten Sie mindestens 4 Wochen vorher persönlich am Schalter, telefonisch oder per Online-Dienst mit uns in Verbindung.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gewerbepolizei | 044 829 83 00 | gewerbepolizei@opfikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerungsdienste | 044 829 81 11 | bevoelkerungsdienste@opfikon.ch |