Bewilligung von Lautsprecher / Verstärkeranlagen im Freien
Wer einen Lautsprecher oder eine Verstärkeranlage im Freien, in Zelten und Fahrnisbauten betreiben möchte, hat eine Bewilligung einzuholen. Um eine Bewilligung zu erhalten, treten Sie frühzeitig (mindestens vier Wochen vor dem Anlass) persönlich am Schalter, telefonisch oder per Online-Dienst mit uns in Verbindung.
Gebühr: CHF 30 pro Tag und Standort
Veranstaltungen, bei denen hohe Schallpegel mit mehr als 93dB(A) auf das Publikum einwirken oder Laserstrahlen erzeugt werden, müssen die Vorgaben und Grenzwerte zum Publikumsschutz gemäss V-NISSG einhalten und sind meldepflichtig. Informationen und Formulare sind bei der Fachstelle Lärmschutz erhältlich.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gewerbepolizei | 044 829 83 00 | gewerbepolizei@opfikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerungsdienste | 044 829 81 11 | bevoelkerungsdienste@opfikon.ch |