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Baukontrolle

Die Baukontrolltätigkeiten erfolgen in der Regel in Zusammenhang mit Baubewilligungsverfahren.

Zur Kontrolle gehören zu Beginn das Baugespann und die Baustelleninstallation. Im Weiteren werden die Höhenkoten geprüft, die Rohbau- und Schlussabnahme vorgenommen und schlussendlich die Bezugsbewilligung erteilt.

Die Baukontrolle ist zuständig für:

  • die Aufsicht über die Einhaltung der Bauvorschriften und der Nebenbestimmungen der Baubewilligung,
  • die Einhaltung der Bestimmungen über die Arbeitssicherheit und -hygiene bei der Ausführung von Bauvorhaben,
  • die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei widerrechtlicher Bauausführung oder bei Missachtung von Bauvorschriften, Bedingungen und Auflagen,
  • Beseitigung von Störungen der öffentlichen Ordnung, die von unvollendeten, mangelhaft unterhaltenen oder sonst wie ordnungswidrigen Bauten und Anlagen ausgehen.

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