Kopfzeile

Inhalt

Pflegefinanzierung

Seit 2011 ist im Kanton Zürich das neue Pflegefinanzierungsgesetz in Kraft. Darin wird die Finanzierung von Spitexleistungen und Aufenthalten in Alters- und Pflegezentren geregelt. Die Pflegekosten werden zwischen den Krankenversicherern, den Wohnsitzgemeinden und den Patienten aufgeteilt.

Die Broschüre der kantonalen Gesundheitsdirektion informiert Sie im Detail und kann unter folgendem Link heruntergeladen werden.

Auswärtige und ausserkantonale Pflegeplätze

Bei einem Eintritt in ein Pflegezentrum ausserhalb Ihrer Wohngemeinde empfiehlt es sich, Kontakt mit Ihrer Wohnsitzgemeinde aufzunehmen. Es können Mehrkosten entstehen (wie z.B. Auswärtigen Zuschlag), die nicht zwingend von der Wohnsitzgemeinde getragen werden.

Bei ausserkantonaler Heimwahl ist vor Eintritt zu klären, wie die Restfinanzierung in diesem Kanton geregelt ist. Nicht alle Kantone haben die gleichen Regelungen betreffend die Pflegefinanzierung.

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

Zugehörige Objekte