Aufgrabungsbewilligung öffentlicher Grund
Für jegliche Grabarbeiten in öffentlichen Verkehrsflächen (Strassen, Wege, Plätze) ist zwingend frühzeitig eine Aufgrabungsbewilligung zu beantragen. Arbeiten ohne Bewilligung werden geahndet und führen zu einem sofortigen Baustopp. Ihr Gesuch können Sie per Online-Dienst stellen.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Unterhalt | 044 829 82 86 | lorenz.fraenzl@opfikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bau und Infrastruktur | 044 829 82 80 | bauundinfrastruktur@opfikon.ch |