Aufenthaltsausweis
Müssen Sie sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter anmelden? Wir stellen Ihnen gerne einen Aufenthaltsausweis aus. Ihren Aufenthaltsausweis können Sie persönlich am Schalter oder per Online-Dienst beantragen.
Die Niederlassungsgemeinde stellt Personen, die teilweise in einer anderen Gemeinde Aufenthalt nehmen, einen Aufenthaltsausweis aus. Sie befristet seine Gültigkeit. Der Aufenthaltsausweis wird von den Einwohnerdiensten, welche den Heimatschein aufbewahrt, zum befristeten Aufenthalt an einem bestimmten Ort ausgestellt. Mit der Abgabe des Aufenthaltsausweises wird erklärt, dass der Heimatschein in der Niederlassungsgemeinde hinterlegt ist. Der Aufenthaltsausweis ist auf Ihre Aufenthaltsdauer befristet. Dieser Ausweis ist bei der Rückkehr nach Opfikon bei den Einwohnerdiensten abzugeben.
Gebühr: CHF 30
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 829 81 82 | einwohnerdienste@opfikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerungsdienste | 044 829 81 11 | bevoelkerungsdienste@opfikon.ch |