Drittmeldepflicht (Vermietermeldung / Ein- und Auszugsanzeige / Mieterwechsel)
Gemäss § 8 MERG müssen Vermietende, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgebende (Dritte) den Einwohnerdiensten jeden Ein- und Auszug von Mietenden und Logisnehmenden (Nutzungsberechtigte) melden. Eine solche Meldung ist nötig, wenn Sie
- eine Wohnung vermieten
- ein Zimmer unentgeltlich zur Verfügung stellen
- ein Untermieter oder eine Untermieterin ein- oder auszieht (Meldung durch den Hauptmieter oder die Hauptmieterin)
- ein volljähriges Familienmitglied oder der Partner oder die Partnerin ein- oder auszieht
Sie können diese Meldung mit einer Ein- und Auszugsanzeige oder per Drittmeldepflicht übermitteln. Die Meldung muss innert 14 Tagen vom Ein- oder Auszug an erfolgen.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 829 81 82 | einwohnerdienste@opfikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerungsdienste | 044 829 81 11 | bevoelkerungsdienste@opfikon.ch |
Name |
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Zuzug / Anmeldung |
Name | Beschreibung |
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