Erbschafts- und Schenkungssteuer
Erbschaftssteuer: Steuer, welche auf Vermögenswerten erhoben wird, die gestützt auf das gesetzliche Erbrecht oder eine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) übergehen.
Schenkungssteuer: Steuer, welche auf Vermögenswerten erhoben wird, die gestützt auf eine Schenkung übergehen. Als Schenkung gilt jede Zuwendung unter Lebenden, durch welche jemand aus dem Vermögen eines anderen ohne entsprechende Gegenleistung bereichert wird.
Alle Informationen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer finden Sie auf der Homepage des kantonalen Steueramtes Zürich.
Zugehörige Objekte
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Finanzen und Liegenschaften | 044 829 82 32 | finanzabteilung@opfikon.ch |