Grundstückgewinnsteuer
Natürliche und juristische Personen bezahlen bei der Veräusserung von Grundstücken eine Grundstückgewinnsteuer. Weitere Informationen zur Grundstückgewinnsteuer erhalten Sie auf der Homepage des kantonalen Steueramtes Zürich oder beim Steueramt. Ihre Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer können Sie schriftlich per Post einreichen. Bitte verwenden Sie das Formular aus dem Online-Dienst.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 044 829 82 10 | steueramt@opfikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzen und Liegenschaften | 044 829 82 32 | finanzabteilung@opfikon.ch |
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Steuererklärung |