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Anmeldung / Zuzug Wochenaufenthalt

Sind Sie neu als Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter in unsere Gemeinde gezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen in Opfikon. Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) ist ein Zuzug den Einwohnerdiensten innerhalb von 14 Tagen zu melden. Die Anmeldung zum Wochenaufenthalt kann persönlich am Schalter oder per Online-Dienst gemeldet werden. Bei Vertretung durch eine Drittperson ist eine Vollmacht erforderlich. 

Die Online-Anmeldung als Wochenaufenthalter gilt nicht für Grenzgänger, dies muss persönlich am Schalter erfolgen.

Wochenaufenthalter und Wochenaufenthalterinnen haben ihre Niederlassungsgemeinde (Hauptwohnsitz) grundsätzlich ausserhalb vom Kanton Zürich. Aufgrund ihrer Ausbildung oder Arbeitssituation sind sie aber gezwungen, in der Stadt Opfikon einen Aufenthaltsort (Nebenwohnsitz) zu wählen. Wochenaufenthalter und Wochenaufenthalterinnen wohnen nur an ihren Studien- oder Arbeitstagen in Opfikon und müssen an freien Tagen immer an ihren Hauptwohnsitz zurückkehren. Wochenaufenthalte sind grundsätzlich nur vorübergehende Lösungen.

Bevor eine befristete Wochenaufenthaltsbewilligung erteilt wird, prüfen die Einwohnerdienste sorgfältig die Wohn- und Arbeitssituation der Gesuchstellenden. Die rein persönlichen Motive oder Wünsche der Gesuchstellenden sind nicht ausschlaggebend für eine Bewilligung.

Wochenaufenthalter und Wochenaufenthalterinnen sind nach § 6 MERG verpflichtet, über sich und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse Auskunft zu geben. Die Einwohnerdienste sind berechtigt, entsprechende Bestätigungen und Nachweise zu verlangen.

Wir bitten Sie, bei Anmeldung zum Wochenaufenthalter mindestens 30 Minuten vor Stadthaus-Schliessung zu erscheinen.

Wenn eine Wochenaufenthaltsbewilligung erteilt werden kann, sind für die Anmeldung folgende Unterlagen mitzubringen bzw. einzureichen:

Wochenaufenthalter:

  • Aufenthaltsausweis (erhältlich bei den Einwohnerdiensten der Niederlassungsgemeinde)
  • amtlicher Ausweis (IDK oder Pass)
  • Ausländerausweis (falls vorhanden)
  • Wohnungsausweis bzw. Mietvertrag resp. Drittmeldepflicht des Vermieters bzw. Eigentümers
  • bei Untervermietung Einverständnis von Hauptmieter und Verwaltung bzw. Eigentümer
  • Zivilstandsnachweis (Eheschein, Familienausweis, Scheidungsurteil, Geburtsurkunde mit den Namen der Eltern etc.)
  • Ausgefüllter Fragebogen für Wochenaufenthalt

Gebühr: CHF 100 (erstmalige und wiederholte Anmeldung zum Aufenthalt)

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von CHF 100 zur Folge haben kann.

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