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Arbeitsbewilligungen Kanton Zürich

Für Arbeitsbewilligungen des Kantons Zürich ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit Zürich, Abteilung Arbeitsbewilligungen zuständig.

Für Angehörige der EU-27 Mitgliedstaaten sowie der EFTA-Staaten gilt die vollständige Personenfreizügigkeit.

Die Anmeldung sowie der Antrag auf Erhalt der Aufenthaltsbewilligung erfolgt vor Arbeitsbeginn bei den Einwohnerdiensten.

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