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Waffenerwerbsschein

Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch kann persönlich am Schalter der Stadtpolizei oder per Online-Dienst bezogen werden. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Gesuch muss mit folgenden Beilagen bei der Stadtpolizei eingereicht werden:

  • Auszug aus dem schweizerischen Strafregister im Original (nicht älter als drei Monate)
  • Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte; für Ausländer mit Bewilligung in der Schweiz eine Kopie des Ausländerausweises

Für die Ausstellung des Waffenerwerbscheines wird eine Gebühr erhoben, welche vorgängig zu begleichen ist.

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