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Hundeabgabe / Hundekontrolle

Die Einführung des neuen Hundegesetzes/-Verordnung wird aufgrund Einsprachen nicht per 1. Juni 2022 in Kraft treten, sondern auf unbestimmte Zeit verschoben.

Bis dahin bleibt das jetzige Hundegesetz/-Verordnung in Kraft.

Die Ausbildung für grosse oder massige Hunde und für Hunde mit nicht nachweislich zwei kleinwüchsigen Elternteilen bleibt bis auf Weiteres obligatorisch. Bereits verfügte Kurse behalten Ihre Gültigkeit und Fristen. 


Allgemeines
Jeder Hund muss mit einem Chip versehen werden. Diese Kennzeichnung wird von den Tierärzten vorgenommen, nachdem der Hund bei der Gemeinde angemeldet worden ist.

An- / Abmeldung / Mutation
Hundehalterinnen und Hundehalter müssen ihre Hunde innerhalb von 10 Tagen bei der Stadtverwaltung/Allgemeine Dienste an- bzw. abmelden (Tel. 044 829 83 00, hundeabgabe@opfikon.ch oder per Online-Dienst).

Zur Anmeldung benötigen Sie das Impfbüchlein oder den Hundepass mit aktuellen Angaben zu Besitzer und Hund. Bei einer online-Anmeldung sind die erwähnten Dokumente per E-Mail im pdf-Format einzureichen an: hundeabgabe@opfikon.ch.

Allfällige Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Abgabe, Tod oder Ausfuhr des Hundes ins Ausland) sind innert 10 Tagen der Stadtverwaltung mitzuteilen.

Abgabe, Tod oder Ausfuhr des Hundes ins Ausland sind auch der AMICUS direkt zu melden: www.amicus.ch, info@amicus.ch oder Tel. 0848 777 100

Gebühren (gem. Art. 23 Gebührentarif Bevölkerungsdienste)

  • Abgabe pro Hund / Jahr, inkl. Kantonsbeitrag, CHF 180
  • Für ordentliche Anmeldung (Einschreibegebühr), CHF 20
  • Für verspätete An-/Ab-Meldung, CHF 40
  • Mutation der Daten in der AMICUS-Datenbank, nach Aufwand max. CHF 150
  • 1. Verfügung, Bearbeitungsgebühr, CHF 50
  • 2. Verfügung, Bearbeitungsgebühr, CHF 100
  • Rückerstattung bei Verlust/Weitergabe des Hundes vor dem 30. Juni, ½ Abgabe
  • Hunde, die nach dem 30. Juni drei Monate alt oder erst dann erworben werden, ½ Abgabe

Vorbehalten bleiben Ahndungen gemäss Strafbestimmungen des Hundegesetzes.

Die Hundeabgabe-Rechnungen werden von der Stadtverwaltung Opfikon jährlich Ende Februar versandt und sind bis Ende März zahlbar.

Jeder Hundehalter muss über eine Haftpflichtversicherung von mindestens 1 Mio. CHF verfügen.

Die Ausbildung für grosse oder massige Hunde bleibt obligatorisch.

Sie möchten einen Hund aus dem Ausland importieren? Weitere Informationen finden Sie hier

Zugehörige Objekte

Name
Borschüre Hundehaltung - Informationen zum Zürcher Hundegesetz.pdf (PDF, 211.05 kB) Download 0 Borschüre Hundehaltung - Informationen zum Zürcher Hundegesetz.pdf
Broschüre Praktische Hundeausbildung für grosse oder massige Hunde (PDF, 143.93 kB) Download 1 Broschüre Praktische Hundeausbildung für grosse oder massige Hunde
Merkblatt AMICUS (PDF, 226.52 kB) Download 2 Merkblatt AMICUS
Name Beschreibung