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Ausländerausweise (Verlängerung)

Die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligungen B sowie der Niederlassungsbewilligungen C kann frühestens drei Monate vor Ablauf der Bewilligung bei den Einwohnerdiensten beantragt werden. Alle übrigen Bewilligungen können jeweils frühestens einen Monat vor Ablauf verlängert werden.

Verlängerung für EU/EFTA Staatsangehörige
Die Verlängerung muss persönlich am Schalter der Einwohnerdienste beantragt werden.

Für die Verlängerung der B und C Bewilligung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Verfallsanzeige (wird Ihnen vom SEM ca. 2 Monate vor Ablauf des Ausweises zugestellt)
  • gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis im Original
  • Ausländerausweis im Original

Für die Verlängerung der L Bewilligung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis im Original
  • Ausländerausweis im Original
  • gültiger Arbeitsvertrag oder Studienbestätigung

Gebühren gemäss der Ausländerrechtlichen Gebührenverordnung der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich.

Verlängerung für Drittstaatsangehörige
Die Verlängerung muss persönlich am Schalter der Einwohnerdienste beantragt werden.

Für die Verlängerung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Verfallsanzeige (wird Ihnen vom SEM ca. 2 Monate vor Ablauf des Ausweises zugestellt)
  • gültiger Reisepass im Original
  • Ausländerausweis im Original

Gebühren gemäss der Ausländerrechtlichen Gebührenverordnung der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich.

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