AHV-Zweigstelle
Als Zweigstelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA Zürich) erteilen wir Ihnen als erster Ansprechpartner Auskünfte zu den Versicherungsprodukten wie AHV, Invalidenversicherung, Erwerbsersatz und Kinderzulagen. Wir bieten Erstberatungen und Hilfe beim Ausfüllen der Anmeldeformulare. Bitte kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren. Sie können die Formulare aus dem Online-Dienst verwenden.
Fragen und Antworten zur AHV bei Firmengründung finden Sie bei gruenden.ch.
Sämtliche Formulare und Merkblätter finden Sie bei der SVA Zürich.
Wichtiges zu AHV, IV und Unfallversicherung
- Ich will von der AHV eine Vollrente. Was ist dafür notwendig?
- Studierende und AHV? Mindestbeitrag oder mehr?
- Ab wann muss ich für meinen Babysitter AHV-Beiträge zahlen?
- Mit 68 an der Arbeit – muss ich trotzdem AHV-Beiträge zahlen?
- Warum dürfen wir die Unfallversicherung für die gemeinsame Putzfrau nicht teilen?
- Was bietet mir die IV-Stelle, wenn ich keine Rente will
- Was wenn die AHV- oder IV-Leistungen nicht ausreichen? (Ergänzungsleistungen)
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Soziales Intake / Dienste / Anmeldung Sozialhilfe | 044 829 82 62 | sozialberatung@opfikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziales | 044 829 82 62 | sozialberatung@opfikon.ch |
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Name | Beschreibung |
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